Lohnsteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre monatliche oder jährliche Lohnsteuer anhand Ihrer Steuerklasse und Freibeträge. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.
Lohnsteuer / Monat
572,17 €
Steuerliche Abzüge / Monat
572,17 €
Monatliche Steuerbelastung
Jahresbeträge
Vereinfachte Berechnung nach §32a EStG 2026. Sozialversicherungsbeiträge sind hier nicht berücksichtigt. Die tatsächliche Lohnsteuer kann abweichen. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehält und ans Finanzamt abführt. Die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Freibeträgen und Gehalt ab.
Kann ich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen?
Ja, über die jährliche Einkommensteuererklärung. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge fuehren oft zu einer Steuererstattung, da die Lohnsteuer meist höher ist als die tatsächliche Steuerschuld.
Was ist der Lohnsteuer-Rechner?
Der Lohnsteuer-Rechner berechnet die monatliche oder jährliche Lohnsteuer anhand des Bruttogehalts und der Steuerklasse. Er ist speziell auf Arbeitnehmer zugeschnitten.
Wie funktioniert der Lohnsteuer-Rechner?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, die Steuerklasse (I-VI) und ggf. Kinderfreibeträge ein. Der Rechner ermittelt die Lohnsteuer nach dem Jahrestarif 2026 und rechnet auf den Monat um. Freibeträge aus dem Lohnsteuerermaeessigungsverfahren können berücksichtigt werden.
Wichtige Daten und Fakten
Sechs Steuerklassen: I (ledig), II (Alleinerziehende), III/V (Ehepaare-Kombi), IV (Ehepaare gleich), VI (Zweitjob). Entlastungsbetrag Alleinerziehende: 4.260 Euro.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Lohnsteuer Schritt für Schritt: 1. Bruttogehalt eingeben: Ihr monatliches oder jaehrliches Bruttoeinkommen aus nichtselbstaendiger Arbeit. 2. Steuerklasse waehlen: I -- Ledige, Geschiedene, Verwitwete. II -- Alleinerziehende (Entlastungsbetrag 4.260 EUR + 240 EUR je weiteres Kind). III -- Verheiratete mit hoeherem Einkommen (Partner in V). IV -- Verheiratete mit aehnlichem Einkommen. V -- Verheiratete mit niedrigerem Einkommen. VI -- Zweit- und Nebenjobs. 3. Freibetraege beruecksichtigen: Kinderfreibetraege (0,5 oder 1,0 je Kind), ggf. Steuerfreibetraege aus dem Ermaessigungsverfahren. 4. Lohnsteuer ablesen: Der Rechner wendet den Tarif 2026 an und rechnet die Jahressteuer auf den Monat um. 5. Soli und Kirchensteuer: Werden automatisch beruecksichtigt. Beispiel: Arbeitnehmerin in Steuerklasse II mit einem Kind, Brutto 3.200 EUR/Monat in Bayern (8 % KiSt). Lohnsteuer: ca. 282 EUR. Kirchensteuer (8 %): ca. 22,56 EUR. Soli: 0 EUR (unter Freigrenze). Gesamtsteuerabzug: ca. 304,56 EUR/Monat. Der Entlastungsbetrag fuer Alleinerziehende von 4.260 EUR reduziert die Lohnsteuer gegenueber Steuerklasse I deutlich.
Berechnungsbeispiel
Alleinerziehende, Steuerklasse II, 1 Kind, Brutto 3.200 EUR/Monat, Bayern (8 % KiSt). Lohnsteuer: ca. 282 EUR. KiSt: 22,56 EUR. Soli: 0 EUR. Steuerabzug gesamt: 304,56 EUR/Monat.
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