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Überstunden-Rechner

Berechnen Sie den Wert Ihrer Überstunden. Mit Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Berücksichtigt aktuelle Tarife, Mindestlohn und Abzüge 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Grundsätzlich ja, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet werden. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch eine Abgeltung durch Freizeit oder eine Pauschalabgeltung vor.

Werden Überstunden-Zuschläge versteuert?

Ja, Überstundenzuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Welcher Mindestlohn ist im Rechner hinterlegt?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die Minijob-Grenze wurde dadurch automatisch auf 603 € pro Monat angehoben. Werte sind im Rechner aktuell.

Kurz erklärt · Quick Answer

Der Überstunden-Rechner berechnet die Vergütung für geleistete Überstunden, optional mit Überstundenzuschlägen.

Was ist der Überstunden-Rechner?

Der Überstunden-Rechner berechnet die Vergütung für geleistete Überstunden, optional mit Überstundenzuschlägen.

Wie funktioniert der Überstunden-Rechner?

Geben Sie Ihren Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und ggf. den Zuschlagssatz ein. Der Rechner ermittelt die Bruttovergütung für die Überstunden. Steuerfreie Zuschläge (Nacht, Sonn- und Feiertag) werden gesondert ausgewiesen.

Wichtige Daten und Fakten

Steuerfreie Zuschläge: Nachtarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 50 %, Feiertagsarbeit 125 %. Überstunden unterliegen der normalen Lohn- steuer und Sozialversicherung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Überstundenvergütung Schritt für Schritt: 1. Stundenlohn ermitteln: Monatsbrutto / monatliche Arbeitsstunden. Bei 3.600 EUR brutto und 40 h/Woche: 3.600 / 173,3 = 20,78 EUR. 2. Anzahl der Überstunden eingeben: Nur Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. 3. Zuschlagssatz prüfen: Überstundenzuschlag laut Tarif- oder Arbeitsvertrag (häufig 25 %). Nachtarbeit (23-6 Uhr): 25 % steuerfrei. Sonntagsarbeit: 50 % steuerfrei. Feiertagsarbeit: 125 % steuerfrei (Weihnachten/1. Mai: 150 %). 4. Vergütung berechnen: Überstundenlohn = Stundenlohn x (1 + Zuschlag). Gesamtvergütung = Überstundenlohn x Anzahl Stunden. 5. Steuerliche Behandlung: Reguläre Überstunden sind voll steuer- und SV-pflichtig. Nur die gesetzlich definierten Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind steuerfrei.

Berechnungsbeispiel

Stundenlohn 20,78 EUR, 15 Überstunden ohne Zuschlag: 15 x 20,78 = 311,70 EUR brutto. Mit 25 % Zuschlag: 15 x 25,98 = 389,63 EUR brutto.

Offizielle Quellen

Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:

Vollständige Methodik unter Methodik.

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