Überstunden-Rechner
Stundenlohn, Überstunden pro Monat und Zuschlag (0, 25, 50 oder 100 %) eingeben: Der Rechner zeigt Grundvergütung, Zuschlag und Gesamtvergütung der Mehrarbeit.
Gesamtvergütung
250,00 €
10,0 Stunden x 25,00 € / Std.
Aufschlüsselung
Alle Beträge brutto. Überstundenvergütung und -zuschläge sind 2026 voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Steuerfrei nach § 3b EStG sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit; diese weist der Rechner nicht gesondert aus.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Müssen Überstunden bezahlt werden?
Grundsätzlich ja, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet werden. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch eine Abgeltung durch Freizeit oder eine Pauschalabgeltung vor.
Werden Überstunden-Zuschläge versteuert?
Ja, Überstundenzuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Nein, einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, regeln Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag – deshalb wählen Sie den Satz im Rechner selbst (0, 25, 50 oder 100 %). Beispiel: 10 Überstunden zu je 20 € mit 25 % Zuschlag ergeben 200 € Grundvergütung plus 50 € Zuschlag, zusammen 250 € brutto.
Ratgeber
Was ist der Überstunden-Rechner?
Der Überstunden-Rechner berechnet die Vergütung für geleistete Überstunden, optional mit Überstundenzuschlägen.
Wie funktioniert der Überstunden-Rechner?
Geben Sie Ihren Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und ggf. den Zuschlagssatz ein. Der Rechner ermittelt die Bruttovergütung für die Überstunden mit dem Zuschlag, den Tarif- oder Arbeitsvertrag vorsehen (0, 25, 50 oder 100 %). Ob ein Teil davon als Zuschlag für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit nach § 3b EStG steuerfrei ist, weist er nicht gesondert aus.
Wichtige Daten und Fakten
Überstundenvergütung und Überstundenzuschläge unterliegen voll der Lohnsteuer und der Sozialversicherung. Steuerfrei nach § 3b EStG sind nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, berechnet auf höchstens 50 EUR Grundlohn je Stunde; beitragsfrei in der Sozialversicherung sind sie nur bis zu einem Grundlohn von 25 EUR je Stunde (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Überstundenvergütung Schritt für Schritt: 1. Stundenlohn ermitteln: Monatsbrutto / monatliche Arbeitsstunden. Bei 3.600 EUR brutto und 40 h/Woche (40 x 13 / 3 = 173,33 h im Monat): 3.600 / 173,33 = 20,77 EUR. 2. Anzahl der Überstunden eingeben: Nur Stunden über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. 3. Zuschlagssatz prüfen: Überstundenzuschlag laut Tarif- oder Arbeitsvertrag (häufig 25 %), einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es nicht. Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG bis zu diesen Sätzen des Grundlohns steuerfrei: Nachtarbeit (20-6 Uhr) 25 %, von 0 bis 4 Uhr 40 %, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde; Sonntagsarbeit 50 %; Feiertagsarbeit und 31.12. ab 14 Uhr 125 %; 24.12. ab 14 Uhr, 25. und 26.12. sowie 1. Mai 150 %. Als Grundlohn zählen höchstens 50 EUR je Stunde; sozialversicherungsfrei sind die Zuschläge nur, soweit der Grundlohn 25 EUR je Stunde nicht übersteigt. 4. Vergütung berechnen: Überstundenlohn = Stundenlohn x (1 + Zuschlag). Gesamtvergütung = Überstundenlohn x Anzahl Stunden. 5. Steuerliche Behandlung: Überstundenvergütung und Überstundenzuschläge sind auch 2026 voll steuer- und SV-pflichtig. Steuerfrei sind nur die Zuschläge nach § 3b EStG für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit; der Rechner weist sie nicht gesondert aus.
Berechnungsbeispiel
Stundenlohn 20,77 EUR (3.600 EUR / 173,33 h), 15 Überstunden ohne Zuschlag: 15 x 20,77 = 311,55 EUR brutto. Mit 25 % Zuschlag: 20,77 x 1,25 = 25,96 EUR je Stunde; 311,55 EUR + 77,89 EUR Zuschlag = 389,44 EUR brutto.
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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