Mindestlohn-Rechner
Prüfen Sie, ob Ihr Gehalt dem aktuellen Mindestlohn entspricht. Mit Monats- und Stundenberechnung. Kostenlos und ohne Anmeldung, mit Erklärungen und Beispielen.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026
13,90 € / Stunde
Monats-Mindestlohn
2.407,48 €
bei 173,2 Std./Monat
Jahres-Mindestlohn
28.889,76 €
Mindestlohn wird unterschritten!
Ihr Stundenlohn: 12,70 € (-207,48 € / Monat zum Mindestlohn)
Berechnung
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Stunde.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein monatliches Bruttogehalt von ca. 2.224 Euro.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Ausnahmen gelten für Auszubildende, Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten unter 3 Monaten, ehrenamtlich Taetige und Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer neuen Beschäftigung.
Was ist der Mindestlohn-Rechner?
Der Mindestlohn-Rechner berechnet das Mindestbruttogehalt auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns und der vereinbarten Arbeitsstunden.
Wie funktioniert der Mindestlohn-Rechner?
Geben Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit ein. Der Rechner multipliziert den Mindestlohn mit den monatlichen Arbeitsstunden und ermittelt das Mindest-Monatsbrutto und das Netto nach Abzügen.
Wichtige Daten und Fakten
Gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2026: 13,90 Euro/Stunde. Mindestlohnkommission entscheidet alle 2 Jahre über die Anpassung. Ausnahmen: Praktikanten unter 3 Monaten, unter 18 ohne Ausbildung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Mindestlohn-Gehalt Schritt fuer Schritt: 1. Woechentliche Arbeitszeit eingeben: Laut Arbeitsvertrag, z. B. 40 Stunden. 2. Monatliche Arbeitsstunden berechnen: Wochenstunden x 4,333. Bei 40 h/Woche: 173,3 h/Monat. 3. Mindest-Monatsbrutto berechnen: 173,3 h x 13,90 EUR = 2.408,87 EUR (bei 40 h/Woche). Bei 38,5 h/Woche: 166,8 h x 13,90 EUR = 2.318,52 EUR. 4. Netto ermitteln: Der Rechner zieht Lohnsteuer und Sozialversicherung ab. In Steuerklasse I, kinderlos: ca. 1.730 EUR Netto bei 2.409 EUR Brutto. 5. Mindestlohn pruefen: Teilen Sie Ihr Monatsbrutto durch die monatlichen Arbeitsstunden. Liegt der Wert unter 13,90 EUR, wird der Mindestlohn unterschritten. 6. Ausnahmen beachten: Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Pflichtpraktika unter 3 Monaten und Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung.
Berechnungsbeispiel
40 h/Woche, Mindestlohn 13,90 EUR. Monatsbrutto: 173,3 x 13,90 = 2.408,87 EUR. Netto (Stklasse I, kinderlos, NRW): ca. 1.730 EUR.
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