Abfindungsrechner
Berechnen Sie die Höhe einer üblichen Abfindung und die steuerliche Belastung nach der Fünftelregelung.
Üblich: 0,5 (Regelabfindung gemäß § 1a KSchG)
Für Fünftelregelung-Berechnung
Abfindung (brutto)
20.000,00 €
Geschätzte Steuer
7.185,00 €
35,9 % effektiv
Netto-Abfindung
12.815,00 €
Abfindungsberechnung
Die Regelabfindung (0,5 Monatsgehälter pro Jahr) ist ein Richtwert aus § 1a KSchG. Die Fünftelregelung wird nur bei ausserordentlichen Einkünften angewandt. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Es fallen nur Einkommensteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer an. Vereinfachte Berechnung ohne Soli und Kirchensteuer.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Die Faustformel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei 10 Jahren und 4.000 Euro Gehalt waeren das 20.000 Euro. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht jedoch nicht immer.
Wie wird eine Abfindung besteuert?
Abfindungen sind voll steuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast mildern, indem die Abfindung auf fünf Jahre verteilt besteuert wird.
Was ist der Abfindungsrechner?
Der Abfindung-Rechner berechnet die Steuerbelastung einer Abfindung unter Anwendung der Fünftelregelung.
Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
Geben Sie Ihr Jahresgehalt und die Abfindungshöhe ein. Die Fünftelregelung daempft die Steuerprogression: Die Steuer auf 1/5 der Abfindung wird berechnet, mit 5 multipliziert und zur regulären Steuer addiert. Der Rechner zeigt die effektive Steuerbelastung.
Wichtige Daten und Fakten
Faustformel für Abfindungshöhe: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Fünftelregelung mildert die Steuerprogression. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei.
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