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AfA-Rechner

Berechnen Sie die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Immobilien und Wirtschaftsgueter. Linear und degressiv. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

5.000,00 €

AfA-Satz

10,00%

Linear

AfA-Plan

JahrAfA-BetragKumuliertRestwert
0--50.000,00 €
15.000,00 €5.000,00 €45.000,00 €
25.000,00 €10.000,00 €40.000,00 €
35.000,00 €15.000,00 €35.000,00 €
45.000,00 €20.000,00 €30.000,00 €
55.000,00 €25.000,00 €25.000,00 €
65.000,00 €30.000,00 €20.000,00 €
75.000,00 €35.000,00 €15.000,00 €
85.000,00 €40.000,00 €10.000,00 €
95.000,00 €45.000,00 €5.000,00 €
105.000,00 €50.000,00 €0,00 €

Degressive AfA: max. 25% bzw. 2,5-fache des linearen Satzes. Bei der degressiven Methode wird automatisch zur linearen AfA gewechselt, sobald diese höher ist. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet AfA?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie ermöglicht es, die Anschaffungskosten von Wirtschaftsguetern über deren Nutzungsdauer verteilt steuerlich abzusetzen.

Wie lang ist die Nutzungsdauer bei Immobilien?

Wohngebäude werden über 50 Jahre mit 2 % jährlich abgeschrieben. Für Neubauten ab 2023 gilt eine erhöhte degressive AfA von 5 % in den ersten Jahren (ab Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023).

Was ist der AfA-Rechner?

Der AfA-Rechner berechnet die steuerliche Absetzung für Abnutzung (Abschreibung) von Wirtschaftsguetern und Immobilien. Er unterstützt lineare und degressive AfA.

Wie funktioniert der AfA-Rechner?

Geben Sie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und AfA-Methode ein. Bei linearer AfA wird gleichmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei degressiver AfA (für Wohngebäude seit 2023 möglich) ist der Satz anfangs höher und sinkt jährlich.

Wichtige Daten und Fakten

Lineare AfA Wohngebäude: 2 % (50 Jahre), Neubau ab 2023: 3 % (33 Jahre). Degressive AfA Wohngebäude: 5 % (seit 10/2023). Bewegliche Wirtschaftsgueter: lt. AfA-Tabelle.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die AfA Schritt für Schritt: 1. Anschaffungs-/Herstellungskosten ermitteln: Bei Immobilien: Kaufpreis abzueglich Grundstuecksanteil (nur das Gebaeude wird abgeschrieben). Bei beweglichen Wirtschaftsguetern: Kaufpreis inkl. Nebenkosten (Transport, Installation). 2. Nutzungsdauer bestimmen: Wohngebaeude: 50 Jahre (2 % linear) bei Baujahr ab 1925, oder 40 Jahre (2,5 %) bei aelteren Gebaeuden. Neubau ab 01.01.2023: 33 Jahre (3 %). Bewegliche Gueter: laut amtlicher AfA-Tabelle (z. B. PC: 3 Jahre, Pkw: 6 Jahre, Bueromoebel: 13 Jahre). 3. AfA-Methode waehlen: Lineare AfA: gleichmaessig ueber die Nutzungsdauer. Degressive AfA Wohngebaeude (seit 10/2023): 5 % vom Restwert, jaehrlich sinkende Betraege. GWG bis 800 EUR netto: sofort voll absetzbar. Sammelposten 250-1.000 EUR: 5 Jahre linear (optional). 4. Jaehrliche AfA berechnen: Linear: Anschaffungskosten / Nutzungsdauer. Degressiv: Restwert x Prozentsatz. Beispiel: Vermietete Eigentumswohnung, Kaufpreis 300.000 EUR, Grundstuecksanteil 60.000 EUR, Baujahr 2024. Gebaeudewert: 240.000 EUR. Lineare AfA (3 %): 240.000 / 33 = 7.272,73 EUR/Jahr. Degressive AfA (5 %): Jahr 1: 240.000 x 5 % = 12.000 EUR. Jahr 2: 228.000 x 5 % = 11.400 EUR. Die degressive AfA lohnt sich besonders in den ersten Jahren und kann spaeter auf linear gewechselt werden.

Berechnungsbeispiel

Vermietete Wohnung, Gebaeudeanteil 240.000 EUR, Baujahr 2024. Lineare AfA (3 %): 7.272,73 EUR/Jahr. Degressive AfA (5 %): Jahr 1: 12.000 EUR, Jahr 2: 11.400 EUR. Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz (degressiv Jahr 1): 4.200 EUR.

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