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Außergewöhnliche Belastungen Rechner

Berechnen Sie, welche außergewöhnlichen Belastungen Sie steuerlich absetzen können. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Zumutbare Belastung

1.346,60 €

Abzugsfähiger Betrag

3.653,40 €

Geschätzte Steuerersparnis

1.096,02 €

Berechnung der zumutbaren Belastung (Stufenmodell)

Stufe 1: bis 15.340 EUR (2%)306,80 €
Stufe 2: 15.340–51.130 EUR (3%)1.039,80 €
Stufe 3: über 51.130 EUR (4%)0,00 €
Zumutbare Belastung1.346,60 €
Aufwendungen5.000,00 €
– Zumutbare Belastung1.346,60 €
Abzugsfähiger Betrag3.653,40 €

Berechnung nach §33 EStG mit dem Stufenmodell (BFH VI R 75/14). Typische außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Beerdigungskosten. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was zaehlt als außergewöhnliche Belastung?

Dazu gehören z. B. Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Kosten für Pflege von Angehörigen, behinderungsbedingte Aufwendungen und Kosten nach Naturkatastrophen, sofern sie zwangsläufig entstehen.

Wann wirken sich außergewöhnliche Belastungen steuerlich aus?

Nur der Betrag, der die zumutbare Belastung übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus. Die zumutbare Belastung hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

Was ist der Außergewöhnliche Belastungen Rechner?

Der Rechner ermittelt, welcher Betrag Ihrer außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung übersteigt und steuerlich abzugsfähig ist.

Wie funktioniert der Außergewöhnliche Belastungen Rechner?

Geben Sie Ihre außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Krankheitskosten, Pflegekosten) und Ihr Einkommen ein. Der Rechner berechnet die zumutbare Belastung nach Paragraph 33 EStG und zieht diese ab. Nur der übersteigende Betrag mindert Ihre Steuerlast.

Wichtige Daten und Fakten

Zumutbare Belastung: 1-7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, abhängig von Familienstand und Kinderzahl. Absetzbar sind z. B. Krankheitskosten, Behinderung, Pflegekosten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den abzugsfaehigen Betrag Schritt fuer Schritt: 1. Aussergewoehnliche Belastungen sammeln: Krankheitskosten (Zuzahlungen, Brille, Zahnersatz), Pflegekosten, Beerdigungskosten, Scheidungskosten. Belege aufbewahren. 2. Gesamtbetrag der Einkuenfte ermitteln: Summe aller Einkuenfte vor Sonderausgaben und aussergewoehnlichen Belastungen. 3. Zumutbare Belastung berechnen (Stufenmodell nach BFH): Stufe 1 (bis 15.340 EUR), Stufe 2 (15.341-51.130 EUR), Stufe 3 (ueber 51.130 EUR) mit unterschiedlichen Prozentsaetzen je nach Familienstand und Kinderzahl. 4. Abzugsfaehigen Betrag ermitteln: Aussergewoehnliche Belastungen minus zumutbare Belastung. Nur der uebersteigende Betrag mindert die Steuerlast. Beispiel: Ehepaar, 2 Kinder, Gesamtbetrag der Einkuenfte 60.000 EUR. Krankheitskosten: 4.500 EUR. Zumutbare Belastung (Stufenmodell): Stufe 1: 15.340 x 2 % = 306,80 EUR. Stufe 2: 35.790 x 3 % = 1.073,70 EUR. Stufe 3: 8.870 x 4 % = 354,80 EUR. Gesamt: 1.735,30 EUR. Abzugsfaehig: 4.500 - 1.735,30 = 2.764,70 EUR. Bei Grenzsteuersatz 35 %: Steuerersparnis ca. 968 EUR.

Berechnungsbeispiel

Ehepaar, 2 Kinder, Einkuenfte 60.000 EUR, Krankheitskosten 4.500 EUR. Zumutbare Belastung (Stufenmodell): 1.735,30 EUR. Abzugsfaehiger Betrag: 2.764,70 EUR. Steuerersparnis bei 35 % Grenzsteuersatz: ca. 968 EUR.

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