Bürgergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld 2025. Mit Regelsatz, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2025?
Die Regelsätze für Bürgergeld betragen 2025: 563 Euro für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1), 506 Euro für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2), 471 Euro für junge Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern (Stufe 3), 390 Euro für Jugendliche 14-17 Jahre, 348 Euro für Kinder 6-13 Jahre und 318 Euro für Kinder 0-5 Jahre.
Welche Kosten der Unterkunft werden übernommen?
Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen individuell fest und variieren je nach Mietpreisniveau und Haushaltgröße. In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten in voller Höhe übernommen.
Wie viel darf ich beim Bürgergeld hinzuverdienen?
Beim Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge für Erwerbseinkommen: Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 %. Einkommen über 1.000 Euro wird voll angerechnet. So sollen Arbeitsanreize erhalten bleiben.
Was ist der Bürgergeld-Rechner?
Der Bürgergeld-Rechner ermittelt Ihren Anspruch auf Bürgergeld (ehem. Hartz IV). Er berechnet Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft abzüglich anrechenbarem Einkommen.
Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?
Geben Sie die Bedarfsgemeinschaft und Ihre Einkommenssituation ein. Der Rechner addiert Regelbedarfe aller Personen und Mehrbedarfe, zaehlt angemessene Unterkunftskosten hinzu und zieht anrechenbares Einkommen (mit Freibeträgen) ab.
Wichtige Daten und Fakten
Regelbedarfe 2025: Stufe 1 (Alleinstehende): 563 Euro. Stufe 2 (Partner): 506 Euro. Kinder 0-5: 318 Euro, 6-13: 348 Euro, 14-17: 390 Euro. Freibetrag Erwerbseinkommen: 100 Euro Grundabzug.
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