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Wohngeld-Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld. Berechnung nach dem Wohngeldgesetz mit Mietstufe und Einkommen. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben zum Haushalt

Wohngeld pro Monat

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Wohngeld pro Jahr

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Bei dem angegebenen Einkommen besteht voraussichtlich kein Wohngeldanspruch. Prüfen Sie ggf. alternative Leistungen wie Bürgergeld.

Hinweis: Diese Berechnung dient zur Orientierung. Das tatsächliche Wohngeld hängt von der Mietstufe der Gemeinde, Heizkosten-Komponente und weiteren Faktoren ab. Seit 2023 gilt das Wohngeld-Plus-Gesetz mit erhöhten Leistungen. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld erhalten Personen mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder andere Transferleistungen haben, die Wohnkosten bereits abdecken. Es wird als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss gewährt.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe hängt von Einkommen, Miete, Haushaltgröße und Mietstufe der Gemeinde ab. Seit der Wohngeldreform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld, im Durchschnitt ca. 370 Euro monatlich.

Was ist der Wohngeld-Rechner?

Der Wohngeld-Rechner berechnet den Mietzuschuss oder Lastenzuschuss für Haushalte mit niedrigem Einkommen nach dem Wohngeldgesetz.

Wie funktioniert der Wohngeld-Rechner?

Geben Sie Haushaltsgrösse, Gesamteinkommen und Mietkosten ein. Der Rechner wendet die Wohngeldformel an, die Einkommen, Miete und Haushaltsgrösse verknuepft. Seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 erhalten deutlich mehr Haushalte Wohngeld.

Wichtige Daten und Fakten

Durchschnittliches Wohngeld 2026: ca. 370 Euro/Monat. Einkommen, Miete und Haushaltsgrösse bestimmen die Höhe. Heizkosten- und Klimakomponente seit 2023 enthalten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie das Wohngeld Schritt für Schritt: 1. Haushaltsgroesse bestimmen: Zaehlen Sie alle Personen, die im Haushalt leben und wirtschaftlich zusammengehoeren. 2. Gesamteinkommen ermitteln: Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, abzueglich Werbungskosten, Steuern und Sozialversicherungsbeitraege. Pauschal werden 10-30 % vom Brutto abgezogen. Kindergeld und Elterngeld (bis 300 EUR) werden nicht angerechnet. 3. Mietkosten eingeben: Bruttokaltmiete oder Belastung fuer Eigentuemer. Es gelten Hoechstbetraege je nach Mietstufe der Gemeinde (I bis VII). Seit 2023 kommen Heizkosten- und Klimakomponente hinzu. 4. Wohngeldformel: Der Rechner wendet die gesetzliche Formel nach Paragraph 19 WoGG an, die Einkommen, Miete und Haushaltsmitglieder in eine komplexe Berechnung einbezieht. 5. Antrag stellen: Wohngeld wird erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, rueckwirkend nicht moeglich. Beispiel: Alleinstehender Arbeitnehmer in Hamburg (Mietstufe VI), Bruttoeinkommen 1.800 EUR/Monat, Miete 650 EUR (warm). Bereinigtes Einkommen nach Abzuegen: ca. 1.350 EUR. Hoechstmiete Mietstufe VI (1 Person): 633 EUR. Wohngeld: ca. 210 EUR/Monat. Seit der Wohngeld-Plus-Reform haben ca. 2 Millionen Haushalte Anspruch. Auch Rentner mit niedriger Rente koennen Wohngeld erhalten.

Berechnungsbeispiel

Alleinstehend, Hamburg, Brutto 1.800 EUR/Monat, Miete 650 EUR. Bereinigtes Einkommen: ca. 1.350 EUR. Wohngeld: ca. 210 EUR/Monat.

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