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Bürgergeld-Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld 2026. Mit Regelsatz, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Bedarfsgemeinschaft

Wohnkosten

Einkommen

Regelbedarf gesamt

563,00 €

Antragsteller: 563,00 € (Stufe 1)

Kosten der Unterkunft

580,00 €

Warmmiete: 500,00 €

Heizkosten: 80,00 €

Gesamtbedarf

1.143,00 €

Voraussichtlicher Bürgergeld-Anspruch

1.143,00 €

pro Monat

Diese Berechnung dient zur Orientierung. Die tatsächliche Höhe des Bürgergelds kann abweichen, da z. B. Mehrbedarfe, Sonderbedarfe und individuelle Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten nicht berücksichtigt werden. Regelsätze gemäß Stand 2026/2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2025?

Die Regelsätze für Bürgergeld betragen 2026: 563 Euro für Alleinstehende (Regelbedarfsstufe 1), 506 Euro für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (Stufe 2), 471 Euro für junge Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern (Stufe 3), 390 Euro für Jugendliche 14-17 Jahre, 348 Euro für Kinder 6-13 Jahre und 318 Euro für Kinder 0-5 Jahre.

Welche Kosten der Unterkunft werden übernommen?

Das Jobcenter übernimmt die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, sofern sie angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen individuell fest und variieren je nach Mietpreisniveau und Haushaltgröße. In den ersten 12 Monaten des Leistungsbezugs (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Kosten in voller Höhe übernommen.

Wie viel darf ich beim Bürgergeld hinzuverdienen?

Beim Bürgergeld gelten gestaffelte Freibeträge für Erwerbseinkommen: Die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei. Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 % frei, zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 30 %. Einkommen über 1.000 Euro wird voll angerechnet. So sollen Arbeitsanreize erhalten bleiben.

Was ist der Bürgergeld-Rechner?

Der Bürgergeld-Rechner ermittelt Ihren Anspruch auf Bürgergeld (ehem. Hartz IV). Er berechnet Regelbedarf, Mehrbedarf und Kosten der Unterkunft abzüglich anrechenbarem Einkommen.

Wie funktioniert der Bürgergeld-Rechner?

Geben Sie die Bedarfsgemeinschaft und Ihre Einkommenssituation ein. Der Rechner addiert Regelbedarfe aller Personen und Mehrbedarfe, zaehlt angemessene Unterkunftskosten hinzu und zieht anrechenbares Einkommen (mit Freibeträgen) ab.

Wichtige Daten und Fakten

Regelbedarfe 2026: Stufe 1 (Alleinstehende): 563 Euro. Stufe 2 (Partner): 506 Euro. Kinder 0-5: 318 Euro, 6-13: 348 Euro, 14-17: 390 Euro. Freibetrag Erwerbseinkommen: 100 Euro Grundabzug.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie Ihren Bürgergeld-Anspruch Schritt für Schritt: 1. Bedarfsgemeinschaft festlegen: Wer lebt in Ihrem Haushalt? Zählen Sie Ihren Partner und minderjährige Kinder. 2. Regelbedarfe addieren (2026): Alleinstehende (Stufe 1): 563 EUR. Partner in BG (Stufe 2): je 506 EUR. Kinder 0-5 Jahre: 318 EUR. Kinder 6-13 Jahre: 348 EUR. Kinder 14-17 Jahre: 390 EUR. Junge Erwachsene 18-24 im Haushalt (Stufe 3): 451 EUR. 3. Mehrbedarfe pruefen: Alleinerziehende (12-60 % je nach Kinderzahl), Schwangere (17 % ab 13. Woche), kostenaufwaendige Ernaehrung (bei Krankheit). 4. Kosten der Unterkunft (KdU): Tatsaechliche Miete + Heizkosten, sofern angemessen. Die Angemessenheitsgrenzen legt jede Kommune fest. 5. Einkommen anrechnen: Vom Bruttoeinkommen werden abgezogen: 100 EUR Grundfreibetrag, 20 % auf 100-520 EUR, 30 % auf 520-1.000 EUR (mit Kind bis 1.500 EUR). 6. Bürgergeld = Gesamtbedarf - anrechenbares Einkommen. Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit Kind (8 Jahre), Miete 550 EUR warm, Minijob 450 EUR. Regelbedarf: 563 + 348 = 911 EUR. Mehrbedarf Alleinerziehend (36 %): 202,68 EUR. KdU: 550 EUR. Gesamtbedarf: 1.663,68 EUR. Anrechenbares Einkommen: 450 - 100 (Grundfreibetrag) - 70 (20 % von 350) = 280 EUR. Bürgergeld: 1.663,68 - 280 = 1.383,68 EUR.

Berechnungsbeispiel

Alleinerziehend, 1 Kind (8 J.), Miete 550 EUR, Minijob 450 EUR. Regelbedarf: 563 + 348 = 911 EUR. Mehrbedarf AE (36 %): 202,68 EUR. KdU: 550 EUR. Bedarf gesamt: 1.663,68 EUR. Anrechnung: 450 - 100 - 70 = 280 EUR. Bürgergeld: 1.383,68 EUR/Monat.

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