Elternzeit-Rechner
Planen Sie Ihre Elternzeit. Berechnen Sie Beginn, Ende und Aufteilung zwischen beiden Elternteilen. Berücksichtigt aktuelle Tarife, Mindestlohn und Abzüge 2026.
Maximale Elternzeit
36 Monate
pro Elternteil, bis zum 8. Geburtstag
Wichtige Termine
Antragsfristen
Aufteilung
Grundlage: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Der Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen (vor dem 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (ab dem 3. Geburtstag) vor Beginn schriftlich informiert werden.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Muss der Arbeitgeber der Elternzeit zustimmen?
Nein, Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch und bedarf keiner Zustimmung. Sie muss jedoch spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Was ist der Elternzeit-Rechner?
Der Elternzeit-Rechner berechnet die möglichen Zeiträume für die Elternzeit und zeigt die Aufteilung zwischen beiden Elternteilen.
Wie funktioniert der Elternzeit-Rechner?
Geben Sie das Geburtsdatum des Kindes ein. Der Rechner zeigt die drei Jahre Elternzeitanspruch und die Möglichkeit, bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag zu nehmen. Die Aufteilung zwischen den Partnern wird geplant.
Wichtige Daten und Fakten
Elternzeit: max. 3 Jahre pro Elternteil. Bis zu 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag möglich. Anmeldefrist: 7 Wochen vor Beginn (vor 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (nach 3. Geburtstag).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So planen Sie Ihre Elternzeit Schritt fuer Schritt: 1. Geburtsdatum des Kindes eingeben: Die Elternzeit beginnt fruehestens ab Geburt und endet spaetestens am 8. Geburtstag. 2. Anspruch pruefen: Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Diese koennen frei aufgeteilt werden. 3. Zeitraeume planen: Bis zu 24 Monate koennen zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Die restlichen Monate muessen vor dem 3. Geburtstag liegen. 4. Aufteilung zwischen Partnern: Beide Elternteile koennen gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen. Die Zeiten sind unabhaengig voneinander. 5. Fristen einhalten: Anmeldung fuer Elternzeit vor dem 3. Geburtstag: 7 Wochen vor Beginn. Fuer Elternzeit zwischen 3. und 8. Geburtstag: 13 Wochen vor Beginn. 6. Kuendigungsschutz: Beginnt mit Anmeldung (fruehestens 8 Wochen vor Beginn) und dauert bis zum Ende der Elternzeit.
Berechnungsbeispiel
Kind geboren am 15.03.2026. Mutter: Elternzeit 12 Monate (nach Mutterschutz) bis 10.05.2027. Vater: 2 Monate parallel ab 15.03.2026. Restliche 22 Monate: spaeter moeglich.
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