Erbschaftsteuer-Rechner
Berechnen Sie die Erbschaftsteuer nach aktuellen Freibeträgen und Steuerklassen. Für Ehepartner, Kinder und weitere Erben.
Erbschaftsteuer
11.000,00 €
Netto-Erbe
489.000,00 €
Berechnung im Detail
Effektiver Steuersatz
Bezogen auf den gesamten Erbschaftswert
2,20%
Berechnung nach Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Versorgungsfreibeträge, Hausrat- und Zugewinnausgleichsfreibeträge sind nicht berücksichtigt. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftsteuer?
Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern/Grosseltern 100.000 Euro und alle übrigen Personen 20.000 Euro.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuersatz?
Der Steuersatz liegt je nach Steuerklasse und Wert des Erbes zwischen 7 % und 50 %. Nahe Verwandte (Steuerklasse I) zahlen 7-30 %, entfernte Verwandte und Fremde deutlich mehr.
Was ist der Erbschaftsteuer-Rechner?
Der Erbschaftsteuer-Rechner ermittelt die fällige Erbschaftsteuer auf Basis des Erwerbs, der Steuerklasse und der persönlichen Freibeträge nach dem ErbStG.
Wie funktioniert der Erbschaftsteuer-Rechner?
Geben Sie den Wert des Erwerbs und Ihr Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ein. Der Rechner ordnet Sie einer Steuerklasse zu, zieht den Freibetrag ab und wendet den progressiven Steuersatz (7-50 %) auf den steuerpflichtigen Erwerb an.
Wichtige Daten und Fakten
Freibeträge: Ehegatten 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Steuerklasse I (Sätze 7-30 %), Steuerklasse II (15-43 %), Steuerklasse III (30-50 %).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Erbschaftsteuer Schritt für Schritt: 1. Nachlasswert ermitteln: Addieren Sie alle Vermoegenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Sachvermoegen) und ziehen Sie Schulden und Bestattungskosten (Pauschale 10.300 EUR) ab. Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. 2. Verwandtschaftsverhaeltnis bestimmen: Dies legt die Steuerklasse und den Freibetrag fest. Steuerklasse I: Ehegatten (500.000 EUR), Kinder (400.000 EUR), Enkel (200.000 EUR). Steuerklasse II: Geschwister, Nichten, Neffen (20.000 EUR). Steuerklasse III: alle uebrigen Personen (20.000 EUR). 3. Steuerpflichtigen Erwerb berechnen: Nachlasswert minus Freibetrag. Ehegatten erhalten zusaetzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR. 4. Steuersatz anwenden: In Steuerklasse I von 7 % (bis 75.000 EUR) bis 30 % (ueber 26 Mio. EUR). In Steuerklasse II von 15 % bis 43 %. In Steuerklasse III von 30 % bis 50 %. Beispiel: Eine Tochter erbt ein Vermögen von 650.000 EUR. Freibetrag (Kind): 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 250.000 EUR. Steuersatz Steuerklasse I bei 250.000 EUR: 11 %. Erbschaftsteuer: 250.000 x 11 % = 27.500 EUR. Hinweis: Selbstgenutztes Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.
Berechnungsbeispiel
Tochter erbt 650.000 EUR. Freibetrag (Kind, Stklasse I): 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 250.000 EUR. Steuersatz: 11 %. Erbschaftsteuer: 27.500 EUR.
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