Erwerbsminderungsrente-Rechner
Berechnen Sie Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Mit detaillierter Aufschlüsselung und Beispielen für 2026.
Volle EM-Rente (brutto)
1.226,68 €
pro Monat
EM-Rente (netto, geschätzt)
1.075,19 €
pro Monat (nach KV/PV)
Berechnung im Detail
Hinzuverdienstgrenze (jährlich)
20.763,75 €
Volle EM-Rente: Einkommen über dieser Grenze führt zur Kürzung der Rente.
Vereinfachte Schätzung. Die Zurechnungszeit wird so berechnet, als hätten Sie bis 67 weiterverdient. Voraussetzung: mind. 5 Jahre Versicherungszeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Anspruch hat, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als 6 Stunden (teilweise EM) oder weniger als 3 Stunden (volle EM) täglich arbeiten kann und mindestens 5 Jahre Versicherungszeit hat.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente entspricht etwa der Altersrente, die Sie bis zum Eintritt der EM erworben haben, plus Zurechnungszeit. Die teilweise EM-Rente beträgt die Hälfte davon.
Welcher Rentenwert wird im Rechner verwendet?
Es wird der aktuelle Rentenwert von 42,52 € pro Entgeltpunkt verwendet (seit 1. Juli 2026, West und Ost angeglichen). Das Durchschnittsentgelt für 2026 beträgt 51.944 € pro Jahr. Quelle: Deutsche Rentenversicherung.
Ratgeber
Kurz erklärt · Quick Answer
Der Rechner schätzt die Höhe einer Erwerbsminderungsrente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Was ist der Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Der Rechner schätzt die Höhe einer Erwerbsminderungsrente bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung.
Wie funktioniert der Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Geben Sie Ihre bisherigen Entgeltpunkte und das Alter bei Eintritt der Erwerbsminderung ein. Der Rechner berücksichtigt Zurechnungszeiten (Zeitraum bis zur Regelaltersgrenze wird fiktiv berücksichtigt) und berechnet die monatliche Rente.
Wichtige Daten und Fakten
Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit unter 3 h/Tag. Teilweise: 3-6 h/Tag (halbe Rente). Voraussetzung: mind. 5 Jahre Versicherungszeit, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Erwerbsminderungsrente Schritt für Schritt: 1. Art der Erwerbsminderung bestimmen: Volle Erwerbsminderung: Sie können weniger als 3 Stunden täglich arbeiten (in jedem Beruf). Teilweise Erwerbsminderung: Sie können 3-6 Stunden täglich arbeiten. 2. Voraussetzungen prüfen: Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit (Wartezeit). Mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. 3. Rentenhöhe berechnen: Bisherige Entgeltpunkte werden zusammengezählt. Zurechnungszeit: Die Zeit vom Eintritt der EM bis zur Regelaltersgrenze wird fiktiv hinzugerechnet (als hätten Sie durchschnittlich weitergearbeitet). Rentenformel: Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert. Rentenartfaktor: 1,0 (volle EM) oder 0,5 (teilweise EM). 4. Hinzuverdienstgrenze beachten: Volle EM-Rente: Hinzuverdienst ab 2023 unbegrenzt (nach Aufhebung der Grenzen). Teilweise EM: ebenfalls individuell ermittelt. Beispiel: Arbeitnehmerin, 45 Jahre, 20 Beitragsjahre, durchschnittlich 0,9 EP/Jahr. Bisherige EP: 20 x 0,9 = 18 EP. Zurechnungszeit bis 67 Jahre: 22 Jahre x 0,9 EP = 19,8 EP. Gesamt-EP: 37,8 EP. Volle EM-Rente: 37,8 x 1,0 x 42,52 = 1.607,26 EUR brutto. Teilweise EM-Rente: 37,8 x 0,5 x 42,52 = 803,63 EUR brutto. Nach Abzügen (KV/PV ca. 11 %): Volle EM-Rente netto ca. 1.430 EUR.
Berechnungsbeispiel
45 Jahre alt, 20 Beitragsjahre, 0,9 EP/Jahr. Bisherige EP: 18. Zurechnungszeit (22 Jahre): 19,8 EP. Gesamt: 37,8 EP. Volle EM-Rente: 37,8 x 42,52 = 1.607 EUR brutto (ca. 1.430 EUR netto).
Quellen · E-E-A-T
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
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