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Rentenbeginn-Rechner

Ermitteln Sie Ihren fruehestmöglichen Rentenbeginn. Mit Regelaltersgrenze und Abschlägen bei Fruehrente. Mit detaillierter Aufschlüsselung und Beispielen für.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Regulärer Rentenbeginn

Juni 2042

Regelaltersgrenze: 67 Jahre

Rente ab 63

Für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)

Juni 2038

Abschlag: 14,4% (48 Monate x 0,3%)

Rente mit 45 Beitragsjahren

Besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

Nicht möglich (mind. 45 Beitragsjahre erforderlich, aktuell: 35)

Regelaltersgrenze: ab Jahrgang 1964 = 67 Jahre. Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt: 0,3% pro Monat (max. 14,4%). Besonders langjaehrig Versicherte (45 Beitragsjahre): ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Das reguläre Renteneintrittsalter liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Für Jahrgaenge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Kann ich früher in Rente gehen?

Ja, mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat Fruehverrentung (max. 14,4 %). Mit 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Rente ab 63 bis 65 Jahren möglich (je nach Jahrgang).

Was ist der Rentenbeginn-Rechner?

Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt, wann Sie in Rente gehen können: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente und Rente für langjaerig Versicherte.

Wie funktioniert der Rentenbeginn-Rechner?

Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Der Rechner berechnet die Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67) und die Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren.

Wichtige Daten und Fakten

Regelaltersgrenze: Jahrgang 1964+: 67 Jahre. Rente mit 63: nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei. Vorzeitig mit Abschlag: max. 14,4 % (48 Monate * 0,3 %).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So ermitteln Sie Ihren Rentenbeginn Schritt für Schritt: 1. Geburtsdatum eingeben: Ihr Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze. Jahrgang 1958: 66 Jahre. 1959: 66 Jahre + 2 Monate. 1960: 66 + 4. 1961: 66 + 6. 1962: 66 + 8. 1963: 66 + 10. Ab 1964: 67 Jahre. 2. Versicherungsjahre pruefen: Mindestversicherungszeit (5 Jahre) fuer Regelaltersrente. 35 Jahre fuer Altersrente fuer langjaehrig Versicherte (ab 63 mit Abschlag). 45 Jahre fuer Altersrente fuer besonders langjaehrig Versicherte (abschlagsfrei). 3. Fruehestmoeglichen Rentenbeginn bestimmen: Regelaltersrente: ab Regelaltersgrenze (kein Abschlag). Rente ab 63 (35 Jahre): bis zu 48 Monate frueher mit 0,3 % Abschlag pro Monat (max. 14,4 %). Rente nach 45 Jahren: abschlagsfrei, fruehestens mit 63-65 Jahren (je nach Jahrgang). 4. Abschlaege berechnen: Pro Monat vor der Regelaltersgrenze: 0,3 %. Dieser Abschlag gilt dauerhaft fuer die gesamte Rentenbezugszeit. Beispiel: Jahrgang 1966, Regelaltersgrenze 67 Jahre (= Mai 2033). Versicherungszeit: 38 Jahre. Fruehestmoeglicher Rentenbeginn: mit 63 Jahren (Mai 2029) = 48 Monate frueher. Abschlag: 48 x 0,3 % = 14,4 %. Bei einer errechneten Rente von 1.500 EUR: 1.500 x 85,6 % = 1.284 EUR dauerhaft. Alternative: 45 Beitragsjahre erreichen und abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen.

Berechnungsbeispiel

Jahrgang 1966, Regelaltersgrenze 67 Jahre. Bei Rentenbeginn mit 63 (48 Monate frueher): Abschlag 14,4 %. Rente 1.500 EUR x 85,6 % = 1.284 EUR/Monat dauerhaft.

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