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Grundsicherung-Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Persönliche Angaben

Wohnkosten

Einkommen

Grundsicherungsanspruch

713,00 €

pro Monat

Gesamtbedarf

1.083,00 €

Regelbedarf: 563,00 €

Wohnkosten: 520,00 €

Anrechenbares Einkommen

370,00 €

Hinweis: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) steht Personen ab Regelrentenalter oder bei voller Erwerbsminderung zu. Die tatsächliche Leistung haengt von weiteren Faktoren ab (Vermögen, Sonderbedarf etc.). Regelsätze Stand: 2025.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Die Regelsätze entsprechen denen des Bürgergeldes.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruchsberechtigt sind Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Was ist der Grundsicherung-Rechner?

Der Grundsicherung-Rechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Wie funktioniert der Grundsicherung-Rechner?

Geben Sie Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten ein. Der Rechner ermittelt den Bedarf (Regelsatz + Unterkunft + Mehrbedarf) und zieht anrechenbares Einkommen ab. Vermögen wird mit Freibeträgen berücksichtigt.

Wichtige Daten und Fakten

Regelsatz 2025 (Alleinstehende): 563 Euro. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bei Einkommen unter 100.000 Euro/Jahr. Schonvermögen: 10.000 Euro pro Person.

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