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Grundsicherung-Rechner

Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Persönliche Angaben

Wohnkosten

Einkommen

Grundsicherungsanspruch

713,00 €

pro Monat

Gesamtbedarf

1.083,00 €

Regelbedarf: 563,00 €

Wohnkosten: 520,00 €

Anrechenbares Einkommen

370,00 €

Hinweis: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) steht Personen ab Regelrentenalter oder bei voller Erwerbsminderung zu. Die tatsächliche Leistung hängt von weiteren Faktoren ab (Vermögen, Sonderbedarf etc.). Regelsätze Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Grundsicherung im Alter?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Menschen, deren Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Die Regelsätze entsprechen denen des Bürgergeldes.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

Anspruchsberechtigt sind Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Was ist der Grundsicherung-Rechner?

Der Grundsicherung-Rechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.

Wie funktioniert der Grundsicherung-Rechner?

Geben Sie Einkommen, Vermögen und Unterkunftskosten ein. Der Rechner ermittelt den Bedarf (Regelsatz + Unterkunft + Mehrbedarf) und zieht anrechenbares Einkommen ab. Vermögen wird mit Freibeträgen berücksichtigt.

Wichtige Daten und Fakten

Regelsatz 2025 (Alleinstehende): 563 Euro. Kein Unterhaltsrückgriff auf Kinder bei Einkommen unter 100.000 Euro/Jahr. Schonvermögen: 10.000 Euro pro Person.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Grundsicherung im Alter Schritt für Schritt: 1. Anspruchsberechtigung pruefen: Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre fuer Jahrgang 1964+) oder volle Erwerbsminderung auf Dauer. 2. Bedarf ermitteln: Regelbedarf 2026: 563 EUR (Alleinstehend), 506 EUR (Partner in Bedarfsgemeinschaft). Unterkunftskosten: Tatsaechliche Miete + Heizkosten, sofern angemessen. Mehrbedarf: z. B. 17 % des Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G (= 95,71 EUR). Kranken- und Pflegeversicherungsbeitraege (werden uebernommen). 3. Einkommen anrechnen: Rente, Betriebsrente, private Vorsorge werden angerechnet. Freibetrag fuer Riester-/Betriebsrente: 100 EUR + 30 % des uebersteigenden Betrags (bis max. 281 EUR gesamt). 4. Vermoegen pruefen: Schonvermoegen: 10.000 EUR pro Person. Selbstgenutzte Immobilie bleibt geschuetzt. Altersvorsorge ist teilweise geschuetzt. 5. Anspruch = Bedarf minus anrechenbares Einkommen. Beispiel: Alleinstehender Rentner, Rente 850 EUR/Monat, Miete 450 EUR warm. Bedarf: 563 (Regelsatz) + 450 (Unterkunft) = 1.013 EUR. Einkommen: 850 EUR Rente (abzgl. 30 EUR Versicherungspauschale) = 820 EUR anrechenbares Einkommen. Grundsicherung: 1.013 - 820 = 193 EUR/Monat. Kein Unterhaltsrueckgriff auf Kinder, solange deren Einkommen unter 100.000 EUR/Jahr liegt.

Berechnungsbeispiel

Alleinstehender Rentner, Rente 850 EUR, Miete 450 EUR warm. Bedarf: 563 + 450 = 1.013 EUR. Anrechenbares Einkommen: 820 EUR. Grundsicherung: 193 EUR/Monat.

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