Kinderzuschlag-Rechner
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag. Für Familien mit geringem Einkommen. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.
Angaben
Kinderzuschlag pro Monat
99,00 €
Voraussichtlicher Anspruch
Pro Kind / Monat
49,50 €
max. 297,00 €
Pro Jahr
1.188,00 €
Hinweis: Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297,00 € pro Kind/Monat (2026). Die tatsächliche Höhe hängt von Einkommen, Wohnkosten und weiteren Faktoren ab. Zusätzlich zum Kinderzuschlag bestehen Ansprüche auf Kindergeld und Bildung-und-Teilhabe-Leistungen.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien, deren Einkommen für den eigenen Bedarf reicht, aber nicht für den der Kinder. Er beträgt maximal 292 Euro pro Kind und Monat (2026).
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern mit Einkommen über dem Mindestbedarf (900 Euro brutto für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende), die kein Bürgergeld beziehen und Kindergeld erhalten.
Was ist der Kinderzuschlag-Rechner?
Der Kinderzuschlag-Rechner berechnet den Zuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen, die Bürgergeld vermeiden können.
Wie funktioniert der Kinderzuschlag-Rechner?
Geben Sie Einkommen, Wohnkosten und Kinderzahl ein. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn das Einkommen für die Eltern reicht, aber nicht für die Kinder. Der Rechner prüft die Einkommensgrenzen und berechnet den Zuschlag.
Wichtige Daten und Fakten
Maximaler Kinderzuschlag 2026: 292 Euro pro Kind/Monat. Mindesteinkommensgrenze: 900 Euro (Paare) / 600 Euro (Alleinerziehende). Berechtigt zum Bildungs- und Teilhabepaket.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Kinderzuschlag Schritt für Schritt: 1. Mindesteinkommen pruefen: Paare muessen mindestens 900 EUR brutto verdienen, Alleinerziehende mindestens 600 EUR. 2. Bedarf der Eltern berechnen: Der Gesamtbedarf der Eltern (Regelbedarf + anteilige Unterkunftskosten) muss durch eigenes Einkommen gedeckt sein. Ist er das nicht, besteht ein Anspruch auf Buergergeld statt Kinderzuschlag. 3. Kinderzuschlag ermitteln: Maximaler Zuschlag 2026: 292 EUR pro Kind/Monat. Das ueber den Elternbedarf hinausgehende Einkommen wird zu 45 % auf den Kinderzuschlag angerechnet (Minderung). 4. Kindeseinkommen abziehen: Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Unterhalt) wird angerechnet. 5. Zusatzleistungen beachten: Bezieher von Kinderzuschlag erhalten automatisch Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Schulbedarf, Mittagessen, Nachhilfe, Vereinsbeitraege) und sind von Kita-Gebuehren befreit. Beispiel: Ehepaar, 2 Kinder (6 und 10 Jahre), Bruttoeinkommen 2.800 EUR, Miete 750 EUR warm. Elternbedarf (2 x 506 EUR Regelbedarf + ca. 450 EUR Unterkunftsanteil): ca. 1.462 EUR. Nettoeinkommen nach SV/Steuer: ca. 2.150 EUR. Ueberschuss ueber Elternbedarf: 688 EUR. Anrechnung (45 %): 688 x 45 % = 309,60 EUR. Kinderzuschlag: 2 x 292 = 584 EUR minus 309,60 = 274,40 EUR/Monat. Zusammen mit Kindergeld (510 EUR) erhaelt die Familie 784,40 EUR fuer die Kinder.
Berechnungsbeispiel
Ehepaar, 2 Kinder, Brutto 2.800 EUR, Miete 750 EUR. Max. Kinderzuschlag: 584 EUR (2 x 292). Nach Einkommensanrechnung (45 %): ca. 274,40 EUR/Monat. Plus Kindergeld (510 EUR): 784,40 EUR/Monat fuer die Kinder.
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