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Kirchensteuer-Rechner

Ermitteln Sie Ihre Kirchensteuer auf Basis der Einkommensteuer. Gilt für alle Bundesländer mit 8% oder 9%. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Optional, für die Berechnung des Anteils am Bruttoeinkommen.

Kirchensteuer / Jahr

720,00 €

Kirchensteuer / Monat

60,00 €

Anteil am Brutto

1,44%

Berechnung

Einkommensteuer8.000,00 €
Kirchensteuersatz (Nordrhein-Westfalen)9%
Kirchensteuer720,00 €

Kirchensteuersatz: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und mindert die Einkommensteuer. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Sie wird nur von Mitgliedern einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft erhoben.

Wie kann ich die Kirchensteuer vermeiden?

Die Kirchensteuer entfaellt nur durch einen offiziellen Kirchenaustritt beim Standesamt oder Amtsgericht. Die Gebühr beträgt je nach Bundesland 0 bis 60 Euro.

Was ist der Kirchensteuer-Rechner?

Der Kirchensteuer-Rechner berechnet die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Der Satz beträgt 8 % oder 9 %, je nach Bundesland.

Wie funktioniert der Kirchensteuer-Rechner?

Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der festgesetzten Einkommensteuer berechnet. Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen oder die Lohnsteuer ein. Der Rechner wendet den Kirchensteuersatz Ihres Bundeslandes an.

Wichtige Daten und Fakten

Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Abzugsfähig als Sonderausgabe. Austritt beim Standesamt oder Amtsgericht möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Kirchensteuer Schritt für Schritt: 1. Einkommensteuer ermitteln: Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer (bei Arbeitnehmern: die Lohnsteuer) berechnet. 2. Bundesland bestimmen: Bayern und Baden-Wuerttemberg: 8 % der Einkommensteuer. Alle anderen Bundeslaender: 9 % der Einkommensteuer. 3. Kirchensteuer berechnen: Einkommensteuer x Kirchensteuersatz. 4. Bei Kapitalertraegen: Auf die Abgeltungssteuer faellt ebenfalls Kirchensteuer an. Der Abgeltungssteuersatz wird dafuer leicht reduziert (auf ca. 24,5 % bei 9 % KiSt), die Kirchensteuer kommt oben drauf. 5. Sonderausgabenabzug: Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll abzugsfaehig und mindert das zu versteuernde Einkommen. Beispiel: Arbeitnehmer in Hessen (9 % KiSt) mit 45.000 EUR zu versteuerndem Einkommen. Einkommensteuer: ca. 10.370 EUR. Kirchensteuer: 10.370 x 9 % = 933,30 EUR. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar und reduziert im Folgejahr das zvE. In Bayern wuerde die Kirchensteuer bei 8 % nur 829,60 EUR betragen -- ca. 104 EUR weniger. Ein Kirchenaustritt beendet die Steuerpflicht mit dem Ende des Austrittsmonats. Die Austrittserklaerung erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht.

Berechnungsbeispiel

Arbeitnehmer, Hessen, zvE 45.000 EUR. Einkommensteuer: 10.370 EUR. Kirchensteuer (9 %): 933,30 EUR. In Bayern (8 %): 829,60 EUR. Differenz: ca. 104 EUR/Jahr.

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