Körperschaftsteuer-Rechner
Berechnen Sie die Körperschaftsteuer für Ihre GmbH oder AG inklusive Solidaritätszuschlag. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.
Gesamtsteuerbelastung
59.650,00 €
Effektiver Steuersatz
29,83%
Steuerberechnung im Detail
Gewinn nach Steuern
Verbleibend in der Gesellschaft
140.350,00 €
Typische Gesamtbelastung einer GmbH: ca. 30% (bei Hebesatz 400%). KSt 15% + Soli 0,825% + GewSt ca. 14%. Bei Ausschüttung fällt zusätzlich Abgeltungssteuer an. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer beträgt pauschal 15 % auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer.
Welche Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer?
Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen wie GmbH, AG, UG, eG und Vereine. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen dagegen der Einkommensteuer.
Was ist der Körperschaftsteuer-Rechner?
Der Körperschaftsteuer-Rechner berechnet die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie funktioniert der Körperschaftsteuer-Rechner?
Der Körperschaftsteuersatz beträgt pauschal 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die KSt. Der Rechner berechnet beides und zeigt die Gesamtbelastung inkl. Gewerbesteuer.
Wichtige Daten und Fakten
KSt-Satz: 15 %. Soli auf KSt: 5,5 % = 0,825 %. Gesamtbelastung KSt + Soli: 15,825 %. Mit GewSt (Hebesatz 400 %): ca. 30 % Gesamtsteuerbelastung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Koerperschaftsteuer Schritt für Schritt: 1. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Jahresueberschuss der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) gemaess Steuerbilanz, bereinigt um nichtabziehbare Betriebsausgaben (z. B. Geschenke ueber 50 EUR, 30 % Bewirtungskosten). Geschaeftsfuehrergehalt ist als Betriebsausgabe abziehbar, solange es angemessen ist. 2. Koerperschaftsteuer berechnen: zvE x 15 % (pauschaler Steuersatz). 3. Solidaritaetszuschlag: KSt x 5,5 %. Fuer Kapitalgesellschaften gilt keine Soli-Freigrenze. 4. Gewerbesteuer beachten: Kapitalgesellschaften haben keinen GewSt-Freibetrag. GewSt = zvE x 3,5 % x Hebesatz. 5. Gesamtsteuerbelastung: KSt + Soli + GewSt. Bei Gewinnausschuettung faellt zusaetzlich Abgeltungssteuer (25 % + Soli) beim Gesellschafter an. Beispiel: GmbH mit 200.000 EUR zu versteuerndem Einkommen, Hebesatz 400 %. KSt: 200.000 x 15 % = 30.000 EUR. Soli: 30.000 x 5,5 % = 1.650 EUR. GewSt: 200.000 x 3,5 % x 400 % = 28.000 EUR. Gesamtsteuer der GmbH: 59.650 EUR (29,8 %). Bei Ausschuettung der verbleibenden 140.350 EUR: Abgeltungssteuer 25 % + Soli = 37.020 EUR. Netto beim Gesellschafter: 103.330 EUR. Gesamtbelastung inkl. Ausschuettung: ca. 48,3 %.
Berechnungsbeispiel
GmbH, zvE 200.000 EUR, Hebesatz 400 %. KSt (15 %): 30.000 EUR. Soli: 1.650 EUR. GewSt: 28.000 EUR. Gesamtsteuer GmbH: 59.650 EUR (29,8 %). Bei Ausschuettung: zusaetzlich ca. 37.020 EUR Abgeltungssteuer.
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