Krankengeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit. 70% vom Brutto, maximal 90% vom Netto. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
Angaben zum Einkommen
Krankengeld pro Monat
1.821,60 €
nach Abzug der SV-Beiträge
Krankengeld pro Tag
60,72 €
Max. Bezugsdauer
78 Wochen
innerhalb von 3 Jahren
Nettoverlust pro Monat
478,40 €
gegenüber Nettogehalt
Max. Gesamtanspruch (78 Wochen)
33.153,12 €
Berechnungsgrundlage
Hinweis: Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt (nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber). Es beträgt 70% vom Brutto, höchstens 90% vom Netto. Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €/Monat. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Krankengeld?
Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei ca. 120 Euro pro Kalendertag. Davon gehen noch Sozialversicherungsbeiträge ab.
Ab wann wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, da der Arbeitgeber in den ersten 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Was ist der Krankengeld-Rechner?
Der Krankengeld-Rechner berechnet die Höhe des Krankengeldes, das die gesetzliche Krankenkasse ab der 7. Krankheitswoche zahlt.
Wie funktioniert der Krankengeld-Rechner?
Geben Sie Ihr Bruttogehalt ein. Krankengeld beträgt 70 % des Bruttos, max. 90 % des Nettos. Der Rechner ermittelt den täglichen und monatlichen Betrag abzüglich der SV-Beiträge, die der Versicherte während des Krankengeldbezugs trägt.
Wichtige Daten und Fakten
Krankengeld: 70 % des Brutto, max. 90 % des Netto. Höchstbetrag 2026: ca. 120 Euro/Tag. Bezugsdauer: max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Krankengeld Schritt für Schritt: 1. Bruttogehalt eingeben: Das regelmaessige Bruttogehalt vor der Erkrankung. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden anteilig beruecksichtigt. 2. Nettogehalt eingeben: Das letzte Nettogehalt dient als Obergrenze. 3. Brutto-Krankengeld berechnen: 70 % des Bruttogehalts, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (101.400 EUR/Jahr = 8.450 EUR/Monat in 2026). Maximal 90 % des Nettogehalts. Es gilt der niedrigere Betrag. 4. SV-Beitraege abziehen: Waehrend des Krankengeldbezugs traegt der Versicherte die halben Beitraege zur RV, AV und PV (ca. 12,3 % des Krankengeldes). Die KV wird nicht erhoben. 5. Auszahlungsbetrag: Brutto-Krankengeld minus SV-Beitraege. 6. Beginn und Dauer: Krankengeld beginnt nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Maximale Bezugsdauer: 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von 3 Jahren fuer dieselbe Krankheit. Beispiel: Arbeitnehmer mit 4.200 EUR Brutto und 2.750 EUR Netto. 70 % Brutto: 2.940 EUR. 90 % Netto: 2.475 EUR. Es gilt der niedrigere Wert: 2.475 EUR. Kalendertaeglich: 2.475 / 30 = 82,50 EUR. SV-Abzuege (ca. 12,3 %): 304,43 EUR. Netto-Krankengeld: 2.475 - 304 = 2.171 EUR/Monat.
Berechnungsbeispiel
Brutto 4.200 EUR, Netto 2.750 EUR. 70 % Brutto: 2.940 EUR. 90 % Netto: 2.475 EUR (gilt). Minus SV-Beitraege (12,3 %): Netto-Krankengeld ca. 2.171 EUR/Monat.
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