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Mutterschaftsgeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Mutterschaftsgeld während des Mutterschutzes. Mit Arbeitgeberzuschuss.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Angaben

Durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schutzfrist

Mutterschaftsgeld gesamt / Tag

83,33 €

2.500,00 € pro Monat

Krankenkasse / Tag

13,00 €

max. 13,00 €/Tag

AG-Zuschuss / Tag

70,33 €

Netto/Tag - KK-Anteil

Gesamtleistung während Schutzfrist (98 Tage)

8.166,67 €

6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung

Aufschlüsselung pro Monat

Krankenkasse390,00 €
Arbeitgeberzuschuss2.110,00 €
Gesamt2.500,00 €

Hinweis: Die Krankenkasse zahlt maximal 13,00 € pro Tag. Die Differenz zum Nettogehalt trägt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bei privat Versicherten oder Minijobberinnen gelten besondere Regelungen. Stand: 2025.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von der Krankenkasse 13 Euro/Tag. Der Arbeitgeber stockt die Differenz zum Nettodurchschnittsgehalt auf. Insgesamt erhalten Sie so Ihr volles Nettogehalt.

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird während der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frueh- und Mehrlingsgeburten).

Was ist der Mutterschaftsgeld-Rechner?

Der Mutterschaftsgeld-Rechner berechnet das Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen vor und nach der Geburt.

Wie funktioniert der Mutterschaftsgeld-Rechner?

Geben Sie Ihr Nettogehalt ein. Die Krankenkasse zahlt max. 13 Euro/Tag, der Arbeitgeber stockt auf das volle Nettogehalt auf (Zuschuss = Nettotagesgehalt - 13 Euro). Der Rechner berechnet die Gesamtleistung für die gesamte Mutterschutzzeit.

Wichtige Daten und Fakten

Mutterschaftsgeld der Kasse: max. 13 Euro/Tag. Schutzfrist: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Frueh-/Mehrlingsgeburt). Arbeitgeberzuschuss bis zum vollen Nettogehalt.

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