Pendlerpauschale-Rechner
Berechnen Sie die Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg. Ab dem 21. Kilometer erhöhter Satz. Kostenlos und ohne Anmeldung, mit Erklärungen und Beispielen.
Jährlicher Abzug
2.156,00 €
Geschätzte Steuerersparnis / Jahr
905,52 €
~ 75,46 € / Monat
Berechnung
Die Pendlerpauschale gilt für den einfachen Weg zur Arbeit.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km des Arbeitswegs. Ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro. Es zaehlt nur die einfache Entfernung (Hinweg).
Gilt die Pendlerpauschale auch für Radfahrer?
Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel -- ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuss. Massgeblich ist die kuerzeste Straßenentfernung.
Was ist der Pendlerpauschale-Rechner?
Der Pendlerpauschale-Rechner berechnet die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg als Werbungskosten in der Steuererklärung.
Wie funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner?
Geben Sie die einfache Entfernung zur Arbeit und die Arbeitstage pro Jahr ein. Der Rechner berechnet die absetzbare Pendlerpauschale: 0,30 Euro/km für die ersten 20 km, 0,38 Euro/km ab dem 21. Kilometer. Die Steuerersparnis wird geschätzt.
Wichtige Daten und Fakten
Entfernungspauschale: 0,30 Euro/km (1.-20. km), 0,38 Euro/km ab 21. km. Gilt für einfache Strecke, unabhängig vom Verkehrsmittel. Max. 4.500 Euro (öffentliche Verkehrsmittel), unbegrenzt bei eigenem Pkw.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Pendlerpauschale Schritt fuer Schritt: 1. Einfache Entfernung messen: Kuerzeste Strassenverbindung zwischen Wohnung und erster Taetigkeitsstaette in vollen Kilometern (abgerundet). 2. Arbeitstage pro Jahr zaehlen: Typisch ca. 220-230 Tage. Ziehen Sie Urlaub, Krankheit, Feiertage und Homeoffice-Tage ab. 3. Pauschale berechnen: Erste 20 km: Entfernung x 0,30 EUR x Arbeitstage. Ab 21. km: (Entfernung - 20) x 0,38 EUR x Arbeitstage. 4. Steuerersparnis schaetzen: Pendlerpauschale x persoenlicher Grenzsteuersatz (z. B. 35 %). 5. Werbungskostenpauschale beachten: Die Pendlerpauschale lohnt sich erst, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten die Pauschale von 1.230 EUR uebersteigt. 6. Verkehrsmittelunabhaengig: Die Pauschale gilt fuer Auto, Fahrrad, Bus, Bahn und auch zu Fuss.
Berechnungsbeispiel
Einfache Strecke 35 km, 220 Arbeitstage. Erste 20 km: 20 x 0,30 x 220 = 1.320 EUR. Ab 21. km: 15 x 0,38 x 220 = 1.254 EUR. Gesamt: 2.574 EUR. Steuerersparnis (35 %): ca. 900 EUR.
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