Pflegegeld-Rechner
Ermitteln Sie die Höhe des Pflegegeldes nach Pflegegrad. Für häusliche Pflege durch Angehörige. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.
Pflegegrad auswählen
Pflegegeld pro Monat
347,00 €
bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Pflegegeld pro Jahr
4.164,00 €
Sachleistung pro Monat
796,00 €
bei Pflege durch ambulanten Dienst
Sachleistung pro Jahr
9.552,00 €
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
| Pflegegrad 2 | 347,00 € | 796,00 € |
| Pflegegrad 3 | 599,00 € | 1.497,00 € |
| Pflegegrad 4 | 800,00 € | 1.859,00 € |
| Pflegegrad 5 | 990,00 € | 2.299,00 € |
Hinweis: Pflegegeld und Sachleistungen können auch kombiniert werden (Kombinationsleistung). Der Entlastungsbetrag von 125 EUR/Monat steht zusätzlich in allen Pflegegraden zur Verfügung. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Das Pflegegeld beträgt monatlich: Pflegegrad 2: 347 Euro, Pflegegrad 3: 599 Euro, Pflegegrad 4: 800 Euro, Pflegegrad 5: 990 Euro. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber einen Entlastungsbetrag.
Wofür darf Pflegegeld verwendet werden?
Pflegegeld darf frei verwendet werden, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist. Es muss nicht nachgewiesen werden, wofür es ausgegeben wird.
Was ist der Pflegegeld-Rechner?
Der Pflegegeld-Rechner ermittelt das monatliche Pflegegeld für die häusliche Pflege durch Angehörige oder Bekannte nach dem Pflegegrad.
Wie funktioniert der Pflegegeld-Rechner?
Wählen Sie den Pflegegrad (2-5). Der Rechner zeigt das monatliche Pflegegeld und ggf. die Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung bei teilweiser Nutzung ambulanter Dienste.
Wichtige Daten und Fakten
Pflegegeld 2026: Grad 2: 347 Euro, Grad 3: 599 Euro, Grad 4: 800 Euro, Grad 5: 990 Euro. Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, aber 125 Euro Entlastungsbetrag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Pflegegeld Schritt für Schritt: 1. Pflegegrad bestimmen: Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Pflegegrad 1: geringe Beeintraechtigung (kein Pflegegeld). Pflegegrad 2: erhebliche Beeintraechtigung. Pflegegrad 3: schwere Beeintraechtigung. Pflegegrad 4: schwerste Beeintraechtigung. Pflegegrad 5: schwerste Beeintraechtigung mit besonderen Anforderungen. 2. Pflegegeld ablesen (2026): Grad 2: 347 EUR/Monat. Grad 3: 599 EUR/Monat. Grad 4: 800 EUR/Monat. Grad 5: 990 EUR/Monat. 3. Kombinationsleistung pruefen: Wenn Sie neben der Pflege durch Angehoerige auch einen ambulanten Pflegedienst nutzen, koennen Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Das Pflegegeld wird anteilig gekuerzt. 4. Zusatzleistungen beachten: Entlastungsbetrag: 125 EUR/Monat (alle Pflegegrade). Verhinderungspflege: bis 1.612 EUR/Jahr. Kurzzeitpflege: bis 1.774 EUR/Jahr. Pflegehilfsmittel: 40 EUR/Monat. Beispiel: Person mit Pflegegrad 3, haeusliche Pflege durch Angehoerige, zusaetzlich ambulanter Dienst fuer 30 % der Sachleistung. Pflegesachleistung Grad 3: 1.432 EUR. Genutzt: 30 % = 429,60 EUR. Verbleibendes Pflegegeld: 599 x 70 % = 419,30 EUR. Gesamtleistung: 429,60 + 419,30 = 848,90 EUR/Monat.
Berechnungsbeispiel
Pflegegrad 3, haeusliche Pflege. Reines Pflegegeld: 599 EUR/Monat. Bei Kombination (30 % Sachleistung = 429,60 EUR): Pflegegeld 70 % = 419,30 EUR. Gesamt: 848,90 EUR/Monat.
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