Pflegegrad-Rechner
Schätzen Sie Ihren Pflegegrad ein. Mit den Kriterien des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
Beeinträchtigung je Modul einschätzen
Bewerten Sie die Beeinträchtigung der Selbständigkeit in jedem Modul: 0 = keine, 1 = gering, 2 = erheblich, 3 = schwer
Fortbewegen, Treppensteigen, Umsetzen
Gewichtung: 10%
Orientierung, Entscheidungen, Kommunikation
Gewichtung: 15% (Modul 2+3 zusammengefasst: höherer Wert zählt)
Aggressivität, Ängste, Wahnvorstellungen
Gewichtung: 15% (Modul 2+3 zusammengefasst: höherer Wert zählt)
Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken
Gewichtung: 40%
Medikamente, Arztbesuche, Therapien
Gewichtung: 20%
Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung
Gewichtung: 15%
Geschätzter Pflegegrad
Kein Pflegegrad
Kein Pflegegrad
Gewichtete Gesamtpunkte
0,0 / 100
Pflegegeld (Monat)
0,00 €
Hinweis: Diese Einschätzung ersetzt nicht die offizielle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die tatsächliche Einstufung beruht auf einer detaillierten Analyse mit vielen Einzelkriterien pro Modul. Diese vereinfachte Berechnung dient ausschließlich zur ersten Orientierung. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems in 6 Bereichen ermittelt: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt 5 Pflegegrade: Grad 1 (geringe Beeinträchtigung, 12,5-27 Punkte), Grad 2 (erheblich, 27-47,5), Grad 3 (schwer, 47,5-70), Grad 4 (schwerst, 70-90) und Grad 5 (schwerst mit besonderen Anforderungen, 90-100).
Sind die Regelsätze 2026 berücksichtigt?
Ja, alle Werte für Bürgergeld, Kindergeld (255 € pro Kind), Wohngeld und weitere Sozialleistungen entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und Sozialgesetzbuch (SGB).
Ratgeber
Kurz erklärt · Quick Answer
Der Pflegegrad-Rechner schätzt den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der Beeinträchtigungen in den sechs Modulen der Begutachtung.
Was ist der Pflegegrad-Rechner?
Der Pflegegrad-Rechner schätzt den voraussichtlichen Pflegegrad anhand der Beeinträchtigungen in den sechs Modulen der Begutachtung.
Wie funktioniert der Pflegegrad-Rechner?
Bewerten Sie die Beeinträchtigungen in den sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsumgang und Alltagsgestaltung. Der Rechner gewichtet die Module und ermittelt den Gesamtpunktwert und den resultierenden Pflegegrad.
Wichtige Daten und Fakten
Pflegegrade 1-5 nach Gesamtpunkten: Grad 1 (12,5-26,9), Grad 2 (27-47,4), Grad 3 (47,5-69,9), Grad 4 (70-89,9), Grad 5 (90-100). Begutachtung durch MD (ehemals MDK).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So schätzen Sie den Pflegegrad Schritt für Schritt: 1. Die sechs Module bewerten: Modul 1 -- Mobilität (10 %): Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen. Modul 2 -- Kognitive Fähigkeiten (15 %): Orientierung, Erkennen von Personen, Risiken einschätzen. Modul 3 -- Verhaltensweisen (15 %): Aggression, Unruhe, Ängste. Modul 4 -- Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ernährung, An-/Auskleiden. Modul 5 -- Krankheitsumgang (20 %): Medikation, Arztbesuche, Verbandswechsel. Modul 6 -- Alltagsgestaltung (15 %): Tagesablauf, Kontaktpflege. Module 2 und 3: nur der höhere Wert zählt. 2. Gewichtete Punkte addieren. 3. Pflegegrad zuordnen: 12,5-26,9 Punkte: Grad 1. 27-47,4: Grad 2. 47,5-69,9: Grad 3. 70-89,9: Grad 4. 90-100: Grad 5. 4. Antrag bei der Pflegekasse stellen für offizielle Begutachtung.
Berechnungsbeispiel
Ältere Person: Mobilität stark eingeschränkt (7,5 Punkte), Selbstversorgung überwiegend unselbständig (30 Punkte), Krankheitsumgang häufig Hilfe (10 Punkte). Gewichtete Summe: ca. 52 Punkte = Pflegegrad 3.
Quellen · E-E-A-T
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Deutsche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch (SGB) — gesetze-im-internet.de
Vollständige Methodik unter Methodik.
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