Rentenbeginn-Rechner
Ermitteln Sie Ihren fruehestmöglichen Rentenbeginn. Mit Regelaltersgrenze und Abschlägen bei Fruehrente.
Regulärer Rentenbeginn
Juni 2042
Regelaltersgrenze: 67 Jahre
Rente ab 63
Für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre)
Juni 2038
Abschlag: 14,4% (48 Monate x 0,3%)
Rente mit 45 Beitragsjahren
Besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)
Nicht möglich (mind. 45 Beitragsjahre erforderlich, aktuell: 35)
Regelaltersgrenze: ab Jahrgang 1964 = 67 Jahre. Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt: 0,3% pro Monat (max. 14,4%). Besonders langjaehrig Versicherte (45 Beitragsjahre): ab Jahrgang 1964 abschlagsfrei mit 65. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich in Rente gehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt je nach Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren. Für Jahrgaenge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Kann ich früher in Rente gehen?
Ja, mit Abschlägen von 0,3 % pro Monat Fruehverrentung (max. 14,4 %). Mit 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Rente ab 63 bis 65 Jahren möglich (je nach Jahrgang).
Was ist der Rentenbeginn-Rechner?
Der Rentenbeginn-Rechner ermittelt, wann Sie in Rente gehen können: Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente und Rente für langjaerig Versicherte.
Wie funktioniert der Rentenbeginn-Rechner?
Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein. Der Rechner berechnet die Regelaltersgrenze (schrittweise Anhebung auf 67) und die Möglichkeiten für einen früheren Rentenbeginn mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) oder abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren.
Wichtige Daten und Fakten
Regelaltersgrenze: Jahrgang 1964+: 67 Jahre. Rente mit 63: nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei. Vorzeitig mit Abschlag: max. 14,4 % (48 Monate * 0,3 %).
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