Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)
Berechnen Sie, wie viel Steuer Sie auf Ihre Rente zahlen. Rentenbeginn 2026: 84% steuerpflichtig. Grundfreibetrag 12.348 € + Beispielrechnung & Tabelle.
Monatlich: 1.500,00 €
Besteuerungsanteil
84,0%
Steuerpflichtiger Anteil
15.120,00 €
Rentenfreibetrag
2.880,00 €
Steuerberechnung
Monatsrente brutto
1.500,00 €
Monatsrente nach Steuern
1.461,83 €
Der Besteuerungsanteil gilt ab dem Jahr des Rentenbeginns lebenslang. 2026: 84,0%. Ab 2058 werden Renten zu 100% besteuert. Die Steuer hängt von weiteren Einkünften und Abzügen ab. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil meiner Rente?
Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab. Wer 2026 in Rente geht, muss 84.0% der Rente versteuern. Der steuerfreie Anteil wird als fester Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang.
Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn der steuerpflichtige Rentenanteil abzüglich der Pauschbeträge den Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro) übersteigt. Viele Rentner sind aufgrund von Rentenhoehungen zunehmend steuerpflichtig.
Was ist der Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)?
Der Rentenbesteuerung-Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil Ihrer gesetzlichen Rente. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Wie funktioniert der Rentenbesteuerung 2026 — wie viel Steuer auf die Rente (84%)?
Geben Sie die Jahresbruttorente und das Jahr des Rentenbeginns ein. Der Rechner ermittelt den Besteuerungsanteil und den steuerfreien Teil. Der steuerfreie Betrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dauerhaft gleich.
Wichtige Daten und Fakten
Besteuerungsanteil: Rentenbeginn 2026: 84.0%. Ab 2058: 100 %. Rentenfreibetrag wird im Folgejahr der Rente festgeschrieben. Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Rentenbesteuerung Schritt für Schritt: 1. Jahresbruttorente ermitteln: Multiplizieren Sie Ihre monatliche Bruttorente mit 12. Die Bruttorente steht im Rentenbescheid der DRV. 2. Besteuerungsanteil bestimmen: Der Anteil haengt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Rentenbeginn 2005 oder frueher: 50 %. 2010: 60 %. 2015: 70 %. 2020: 80 %. 2026: 84.0%. Ab 2058: 100 %. 3. Rentenfreibetrag berechnen: Jahresbruttorente x (100 % - Besteuerungsanteil) = steuerfreier Teil. Dieser Betrag wird im ersten vollen Rentenjahr festgeschrieben und bleibt dauerhaft gleich. 4. Zu versteuerndes Einkommen: Bruttorente minus Rentenfreibetrag minus Werbungskosten (Pauschale 102 EUR) minus Sonderausgaben (KV- und PV-Beitraege). 5. Steuer berechnen: Wenn das zvE unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR liegt, faellt keine Steuer an. Beispiel: Rentenbeginn 2026, monatliche Bruttorente 1.800 EUR. Jahresbruttorente: 21.600 EUR. Besteuerungsanteil (2026): 84.0%. Steuerpflichtiger Anteil: 21.600 x 84.0% = 18.036 EUR. Rentenfreibetrag: 21.600 x 16,5 % = 3.564 EUR (dauerhaft festgeschrieben). Abzueglich Werbungskosten (102 EUR), KV/PV-Beitraege (ca. 2.300 EUR). zvE: ca. 15.634 EUR. Einkommensteuer: ca. 660 EUR/Jahr (ca. 55 EUR/Monat). Rentenerhoehungen werden kuenftig voll besteuert.
Berechnungsbeispiel
Rentenbeginn 2025, Bruttorente 1.800 EUR/Monat (21.600 EUR/Jahr). Besteuerungsanteil 84.0%: 18.036 EUR steuerpflichtig. Freibetrag: 3.564 EUR. Nach Abzuegen zvE ca. 15.634 EUR. Einkommensteuer: ca. 660 EUR/Jahr (55 EUR/Monat).
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