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Schenkungsteuer-Rechner

Ermitteln Sie die Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Mit Freibeträgen und Steuerklassen.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Frühere Schenkungen vom selben Schenker innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.

Schenkungsteuer

11.000,00 €

Verbleibender Betrag

489.000,00 €

Berechnung im Detail

Aktuelle Schenkung500.000,00 €
Freibetrag (10-Jahres-Zeitraum)- 400.000,00 €
Noch verfügbarer Freibetrag400.000,00 €
Steuerpflichtiger Erwerb100.000,00 €
Steuerklasse I / Steuersatz11%
Schenkungsteuer11.000,00 €

Effektiver Steuersatz

Bezogen auf die aktuelle Schenkung

2,20%

Berechnung nach ErbStG. Der Freibetrag gilt je Schenker für einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach Ablauf können Freibeträge erneut genutzt werden. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich die Schenkungsteuer von der Erbschaftsteuer?

Beide Steuern basieren auf demselben Gesetz (ErbStG) und verwenden die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Schenkungsteuer faellt zu Lebzeiten an, Erbschaftsteuer beim Tod.

Können Freibeträge bei Schenkungen mehrfach genutzt werden?

Ja, die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich über mehrere Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.

Was ist der Schenkungsteuer-Rechner?

Der Schenkungsteuer-Rechner berechnet die Steuer auf Schenkungen. Es gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftsteuer, wobei die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können.

Wie funktioniert der Schenkungsteuer-Rechner?

Geben Sie den Schenkungswert und das Verwandtschaftsverhaeltnis ein. Der Rechner zieht den Freibetrag ab und berechnet die Steuer nach ErbStG-Tarif. Bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden diese zusammengerechnet.

Wichtige Daten und Fakten

Freibeträge identisch mit Erbschaftsteuer, aber alle 10 Jahre erneut nutzbar. Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro. Meldepflicht an das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten.

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