Schenkungsteuer-Rechner
Ermitteln Sie die Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten. Mit Freibeträgen und Steuerklassen. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.
Frühere Schenkungen vom selben Schenker innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.
Schenkungsteuer
11.000,00 €
Verbleibender Betrag
489.000,00 €
Berechnung im Detail
Effektiver Steuersatz
Bezogen auf die aktuelle Schenkung
2,20%
Berechnung nach ErbStG. Der Freibetrag gilt je Schenker für einen Zeitraum von 10 Jahren. Nach Ablauf können Freibeträge erneut genutzt werden. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich die Schenkungsteuer von der Erbschaftsteuer?
Beide Steuern basieren auf demselben Gesetz (ErbStG) und verwenden die gleichen Freibeträge und Steuersätze. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Schenkungsteuer faellt zu Lebzeiten an, Erbschaftsteuer beim Tod.
Können Freibeträge bei Schenkungen mehrfach genutzt werden?
Ja, die Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre. Durch frühzeitige Schenkungen lassen sich über mehrere Jahrzehnte erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Was ist der Schenkungsteuer-Rechner?
Der Schenkungsteuer-Rechner berechnet die Steuer auf Schenkungen. Es gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie bei der Erbschaftsteuer, wobei die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden können.
Wie funktioniert der Schenkungsteuer-Rechner?
Geben Sie den Schenkungswert und das Verwandtschaftsverhältnis ein. Der Rechner zieht den Freibetrag ab und berechnet die Steuer nach ErbStG-Tarif. Bei mehreren Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden diese zusammengerechnet.
Wichtige Daten und Fakten
Freibeträge identisch mit Erbschaftsteuer, aber alle 10 Jahre erneut nutzbar. Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro. Meldepflicht an das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Schenkungsteuer Schritt für Schritt: 1. Wert der Schenkung ermitteln: Bei Geldgeschenken der Nennwert, bei Immobilien der Verkehrswert (Bewertungsgesetz), bei Wertpapieren der Kurswert am Stichtag. 2. Verwandtschaftsverhaeltnis festlegen: Die Freibetraege gelten alle 10 Jahre erneut. Ehegatten: 500.000 EUR, Kinder: 400.000 EUR, Enkel: 200.000 EUR, Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 EUR. 3. Fruehere Schenkungen beruecksichtigen: Schenkungen desselben Schenkers innerhalb der letzten 10 Jahre werden zusammengerechnet. 4. Steuerpflichtigen Betrag berechnen: Schenkungswert abzueglich Freibetrag und ggf. fruehere Schenkungen. 5. Steuersatz anwenden: Identisch mit der Erbschaftsteuer -- Steuerklasse I: 7-30 %, Steuerklasse II: 15-43 %, Steuerklasse III: 30-50 %. Beispiel: Vater schenkt seiner Tochter eine Eigentumswohnung im Wert von 350.000 EUR. Vor 3 Jahren hat er ihr bereits 100.000 EUR geschenkt. Zusammenrechnung: 350.000 + 100.000 = 450.000 EUR. Freibetrag Kind: 400.000 EUR. Steuerpflichtiger Erwerb: 50.000 EUR. Steuersatz (Steuerklasse I, bis 75.000 EUR): 7 %. Schenkungsteuer: 50.000 x 7 % = 3.500 EUR. Tipp: Durch rechtzeitige Planung alle 10 Jahre koennen groessere Vermoegen steuerfrei uebertragen werden.
Berechnungsbeispiel
Vater schenkt Tochter Wohnung (350.000 EUR) + frueheren Betrag (100.000 EUR) = 450.000 EUR in 10 Jahren. Freibetrag Kind: 400.000 EUR. Steuerpflichtig: 50.000 EUR. Steuersatz: 7 %. Schenkungsteuer: 3.500 EUR.
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