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Solidaritätszuschlag-Rechner

Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Mit den aktuellen Freigrenzen.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Solidaritätszuschlag

222,53 €

Soli fällt an?

Ja

Berechnung im Detail

Einkommensteuer20.000,00 €
Freigrenze (Einzelveranlagung)18.130,00 €
Voller Soli (5,5%)1.100,00 €
Milderungszone (11,9% des Überschreitungsbetrags)222,53 €
Solidaritätszuschlag222,53 €

Effektiver Soli-Satz

1,11%

Bezogen auf die Einkommensteuer

Zone

Milderungszone

Reduzierter Soli durch Milderungszone

Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90% der Steuerzahler. Freigrenze: {single} (Einzelveranlagung) bzw. {joint} (Zusammenveranlagung). In der Milderungszone wird der Soli auf max. 11,9% des Überschreitungsbetrags begrenzt. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss noch den Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerpflichtigen weg. Er wird nur noch fällig, wenn die Lohnsteuer 18.130 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36.260 Euro (Zusammenveranlagung) überschreitet.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

Der volle Soli beträgt 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In der Gleitzone (Milderungszone) oberhalb der Freigrenze wird er anteilig erhoben, bis der volle Satz erreicht ist.

Was ist der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.

Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag-Rechner?

Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze übersteigt. In der Milderungszone wird der Zuschlag schrittweise auf 5,5 % angehoben. Der Rechner prüft, ob und in welcher Höhe Sie Soli zahlen müssen.

Wichtige Daten und Fakten

Soli-Satz: 5,5 % der ESt. Freigrenze 2025: 18.130 Euro (Einzel) / 36.260 Euro (Zusammenveranlagung). Ca. 90 % der Steuerzahler sind seit 2021 befreit.

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