Solidaritätszuschlag-Rechner
Prüfen Sie, ob und in welcher Höhe Sie den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Mit den aktuellen Freigrenzen. Kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Tarife 2026.
Solidaritätszuschlag
0,00 €
Soli fällt an?
Nein
Berechnung im Detail
Seit 2021 entfällt der Soli für ca. 90% der Steuerzahler. Freigrenze: 20.350 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 EUR (Zusammenveranlagung). In der Milderungszone wird der Soli auf max. 11,9% des Überschreitungsbetrags begrenzt. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss noch den Solidaritätszuschlag zahlen?
Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerpflichtigen weg. Er wird nur noch fällig, wenn die Lohnsteuer 20.350 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 Euro (Zusammenveranlagung) überschreitet.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
Der volle Soli beträgt 5,5 % der Lohn- bzw. Einkommensteuer. In der Gleitzone (Milderungszone) oberhalb der Freigrenze wird er anteilig erhoben, bis der volle Satz erreicht ist.
Was ist der Solidaritätszuschlag-Rechner?
Der Soli-Rechner berechnet den Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Seit 2021 faellt der Soli für ca. 90 % der Steuerzahler durch die angehobene Freigrenze weg.
Wie funktioniert der Solidaritätszuschlag-Rechner?
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, sofern diese die Freigrenze übersteigt. In der Milderungszone wird der Zuschlag schrittweise auf 5,5 % angehoben. Der Rechner prüft, ob und in welcher Höhe Sie Soli zahlen müssen.
Wichtige Daten und Fakten
Soli-Satz: 5,5 % der ESt. Freigrenze 2026: 20.350 Euro (Einzel) / 40.700 Euro (Zusammenveranlagung). Ca. 90 % der Steuerzahler sind seit 2021 befreit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Solidaritaetszuschlag Schritt für Schritt: 1. Einkommensteuer ermitteln: Berechnen Sie zunaechst Ihre Einkommensteuer nach dem Tarif 2026. 2. Freigrenze pruefen: Einzelveranlagung: Liegt Ihre ESt unter 20.350 EUR, faellt kein Soli an. Zusammenveranlagung: Freigrenze 40.700 EUR. Dies entspricht einem zvE von ca. 68.400 EUR (Einzel) bzw. ca. 136.800 EUR (zusammen). 3. Milderungszone: Liegt die ESt knapp ueber der Freigrenze, wird der Soli schrittweise angehoben (nicht sofort volle 5,5 %). Die Formel: In der Milderungszone betraegt der Soli 11,9 % des Differenzbetrags (ESt minus 20.350 EUR). Ab einer ESt von ca. 33.000 EUR greift der volle Satz von 5,5 %. 4. Vollen Soli berechnen: ESt x 5,5 %. Beispiel: Arbeitnehmer mit 75.000 EUR zvE, ledig. Einkommensteuer: ca. 20.800 EUR. Freigrenze: 20.350 EUR -- ueberschritten. Differenz: 20.800 - 20,350 = 2.670 EUR. Milderungssoli: 2.670 x 11,9 % = 317,73 EUR. Voller Soli waere: 20.800 x 5,5 % = 1.144 EUR. Es gilt der niedrigere Betrag: 317,73 EUR. Zum Vergleich: Bei 100.000 EUR zvE (ESt ca. 30.200 EUR) greift der volle Soli: 30.200 x 5,5 % = 1.661 EUR. Ca. 90 % aller Steuerzahler zahlen seit 2021 keinen Soli mehr.
Berechnungsbeispiel
Ledig, zvE 75.000 EUR, ESt 20.800 EUR. Freigrenze (20.350 EUR) ueberschritten. Milderungssoli: (20.800 - 20,350) x 11,9 % = 317,73 EUR (statt volle 5,5 % = 1.144 EUR).
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