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Steuerberaterkosten-Rechner

Schätzen Sie die Kosten für Ihren Steuerberater bei der privaten Steuererklärung nach StBVV. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Gegenstandswert für die Gebührenberechnung nach StBVV.

Geschätzte Kosten (brutto)

245,74 €

Kostenaufstellung (volle Gebühr: 590,00 €)

Einkommensteuererklärung (3,5/10)206,50 €
Netto-Honorar206,50 €
MwSt (19%)39,24 €
Brutto-Honorar245,74 €

Schätzung auf Basis der StBVV mit Mittelgebühren. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Steuerberater für Privatpersonen?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (meist Einkünfte) ab. Für eine Einkommensteuererklärung liegen die Kosten typischerweise zwischen 300 und 1.500 Euro.

Kann ich die Steuerberaterkosten absetzen?

Ja, die Kosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar, soweit sie auf die Ermittlung der Einkünfte entfallen. Der private Anteil (z. B. Mantelbogen) ist nicht abzugsfähig.

Was ist der Steuerberaterkosten-Rechner?

Der Steuerberaterkosten-Rechner schätzt die Gebühren für die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater nach der StBVV.

Wie funktioniert der Steuerberaterkosten-Rechner?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert (Einkünfte) und den Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Der Berater kann innerhalb eines Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10) abrechnen. Der Rechner berechnet die Mittelgebühr.

Wichtige Daten und Fakten

StBVV-Tabelle A bestimmt die Gebühren. Übliche Gebühr: Mittelgebühr (3,5/10). Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So schaetzen Sie Ihre Steuerberaterkosten Schritt fuer Schritt: 1. Gegenstandswert ermitteln: Addieren Sie Ihre gesamten Jahreseinkuenfte (Bruttolohn, Mieteinnahmen, Kapitalertraege). 2. StBVV-Tabelle A heranziehen: Der Tabellenwert richtet sich nach der Hoehe Ihrer Einkuenfte. 3. Gebuehrenrahmen beachten: Der Steuerberater kann zwischen 1/10 und 6/10 des Tabellenwertes abrechnen. Die Mittelgebuehr betraegt 3,5/10. 4. Einzelne Taetigkeiten addieren: Einkommensteuererklaerung (Paragraph 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV), Ermittlung der Einkuenfte (Paragraph 27 StBVV) und ggf. Umsatzsteuererklaerung. 5. USt auf Beraterhonorar: Der Steuerberater berechnet zusaetzlich 19 % MwSt. Beispiel: Ein Angestellter mit 55.000 EUR Bruttojahresgehalt. Tabellenwert A bei 55.000 EUR: 1.116 EUR. Einkommensteuererklaerung (3,5/10): 1.116 x 3,5/10 = 390,60 EUR. Ermittlung Einkuenfte (3,5/10): ca. 195,30 EUR. Zwischensumme: 585,90 EUR zzgl. 19 % MwSt = 697,42 EUR. Die Kosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar und reduzieren Ihre Steuerlast.

Berechnungsbeispiel

Angestellter, Bruttolohn 55.000 EUR. Tabellenwert A: 1.116 EUR. Einkommensteuererklaerung (3,5/10): 390,60 EUR. Einkuenfteermittlung (3,5/10): 195,30 EUR. Netto: 585,90 EUR. Brutto (inkl. 19 % MwSt): 697,42 EUR.

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