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Steuerklassen-Rechner

Finden Sie die optimale Steuerklassenkombination für Ehepaare. Vergleich aller Varianten mit Netto-Ergebnis.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Empfehlung

IV / IV mit Faktor

Höchstes Nettoeinkommen: 75.719,67 €

Steuerklasse III / V

Partner 1: III, Partner 2: V

Einkommensteuer (gesamt)19.158,00 €
Soli122,33 €
Netto gesamt / Jahr75.719,67 €

Steuerklasse IV / IV

Beide Partner: IV

ESt Partner 114.182,00 €
ESt Partner 25.542,00 €
Soli0,00 €
Netto gesamt / Jahr75.276,00 €

Steuerklasse IV / IV mit Faktor

Faktor: 0.971

Einkommensteuer (gesamt)19.158,00 €
Soli122,33 €
Netto gesamt / Jahr75.719,67 €

Vereinfachte Berechnung nach §32a EStG 2025. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht berücksichtigt. Bei III/V kann es zu Nachzahlungen kommen. IV/IV mit Faktor vermeidet Nachzahlungen. Angaben ohne Gewähr.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Es gibt sechs Steuerklassen: I (Ledige), II (Alleinerziehende), III (Verheiratete mit höherem Einkommen), IV (Verheiratete mit ähnlichem Einkommen), V (Ehepartner zu III) und VI (Nebenjob).

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Wechsel lohnt sich bei Verheirateten mit unterschiedlichen Einkommen. Die Kombination III/V bringt mehr Netto beim Besserverdienenden, während IV/IV mit Faktor die Steuerlast gleichmäßiger verteilt.

Was ist der Steuerklassen-Rechner?

Der Steuerklassen-Rechner ermittelt die optimale Steuerklassenkombination für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Er vergleicht III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor.

Wie funktioniert der Steuerklassen-Rechner?

Geben Sie die Bruttoeinkommen beider Partner ein. Der Rechner berechnet die monatliche Nettolohnsteuer für jede Kombination und zeigt, welche Variante das höchste gemeinsame Netto ergibt. Die Jahressteuerschuld bleibt gleich, nur die monatliche Verteilung ändert sich.

Wichtige Daten und Fakten

III/V lohnt sich bei deutlichem Einkommensunterschied. IV/IV bei ähnlichem Einkommen. IV/IV mit Faktor vermeidet hohe Nachzahlungen. Ab 2030 geplant: Abschaffung von III/V, Umstellung auf Faktorverfahren.

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