Übergangsgeld-Rechner
Berechnen Sie das Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.
Angaben
Übergangsgeld pro Monat
1.632,00 €
68% vom Regelentgelt (ohne Kind)
Regelentgelt
2.400,00 €
80% vom Brutto
Pro Tag
54,40 €
Hinweis: Übergangsgeld wird während medizinischer oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt. Es beträgt 68% des letzten Nettoarbeitsentgelts (75% mit Kind). Diese Berechnung ist vereinfacht; die tatsächliche Höhe kann abweichen. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Übergangsgeld?
Übergangsgeld ist eine Leistung der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft während medizinischer oder beruflicher Rehabilitation. Es sichert den Lebensunterhalt während der Maßnahme.
Wie hoch ist das Übergangsgeld?
Es beträgt 68 % des letzten Nettoarbeitsentgelts (75 % mit Kind). Bei Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kann es höher ausfallen.
Was ist der Übergangsgeld-Rechner?
Der Übergangsgeld-Rechner berechnet die Höhe des Übergangsgeldes bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation.
Wie funktioniert der Übergangsgeld-Rechner?
Geben Sie Ihr letztes Bruttogehalt ein. Das Übergangsgeld beträgt 68 % des letzten Nettoentgelts (75 % mit Kind) und wird von der Rentenversicherung oder Unfallversicherung gezahlt.
Wichtige Daten und Fakten
Übergangsgeld: 68 % des Netto (75 % mit Kind). Zahlung durch DRV oder Unfallversicherung. Voraussetzung: Teilnahme an Reha-Maßnahme.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie das Uebergangsgeld Schritt fuer Schritt: 1. Letztes Nettoentgelt ermitteln: Das Nettogehalt aus dem letzten Kalendermonat vor Beginn der Reha-Massnahme. 2. Berechnungsgrundlage pruefen: Massgeblich ist das Nettoeinkommen begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. 3. Uebergangsgeld berechnen: Ohne Kind: 68 % des letzten Nettoentgelts. Mit mindestens 1 Kind (oder Ehepartner mit Pflegebedarf): 75 % des Netto. 4. Zahlungsdauer: Fuer die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmassnahme. Bei medizinischer Reha: typisch 3-6 Wochen. Bei beruflicher Reha (Umschulung): bis zu 2 Jahre. 5. Kostentraeger: Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder gesetzliche Unfallversicherung. 6. Sozialversicherung: Waehrend des Uebergangsgeldbezugs besteht Versicherungspflicht in KV, PV und AV. Beitraege traegt der Reha-Traeger.
Berechnungsbeispiel
Letztes Netto 2.400 EUR, 1 Kind. Uebergangsgeld (75 %): 2.400 x 0,75 = 1.800 EUR/Monat. Ohne Kind (68 %): 2.400 x 0,68 = 1.632 EUR/Monat.
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