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Überstunden-Rechner

Berechnen Sie den Wert Ihrer Überstunden. Mit Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Berücksichtigt aktuelle Tarife, Mindestlohn und Abzüge 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Gesamtvergütung

250,00 €

10,0 Stunden x 25,00 € / Std.

Aufschlüsselung

Grundlohn / Stunde20,00 €
Zuschlag / Stunde (25 %)+ 5,00 €
Vergütung / Stunde (mit Zuschlag)25,00 €
Gesamt (10,0 Stunden)
Grundvergütung200,00 €
Zuschlag gesamt+ 50,00 €
Gesamtvergütung250,00 €

Berechnung auf Basis von 4,33 Wochen pro Monat.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Grundsätzlich ja, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet oder geduldet werden. Viele Arbeitsverträge sehen jedoch eine Abgeltung durch Freizeit oder eine Pauschalabgeltung vor.

Werden Überstunden-Zuschläge versteuert?

Ja, Überstundenzuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Nur Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Was ist der Überstunden-Rechner?

Der Überstunden-Rechner berechnet die Vergütung für geleistete Überstunden, optional mit Überstundenzuschlägen.

Wie funktioniert der Überstunden-Rechner?

Geben Sie Ihren Stundenlohn, die Anzahl der Überstunden und ggf. den Zuschlagssatz ein. Der Rechner ermittelt die Bruttovergütung für die Überstunden. Steuerfreie Zuschläge (Nacht, Sonn- und Feiertag) werden gesondert ausgewiesen.

Wichtige Daten und Fakten

Steuerfreie Zuschläge: Nachtarbeit 25 %, Sonntagsarbeit 50 %, Feiertagsarbeit 125 %. Überstunden unterliegen der normalen Lohn- steuer und Sozialversicherung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Ueberstundenverguetung Schritt fuer Schritt: 1. Stundenlohn ermitteln: Monatsbrutto / monatliche Arbeitsstunden. Bei 3.600 EUR brutto und 40 h/Woche: 3.600 / 173,3 = 20,78 EUR. 2. Anzahl der Ueberstunden eingeben: Nur Stunden ueber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus. 3. Zuschlagssatz pruefen: Ueberstundenzuschlag laut Tarif- oder Arbeitsvertrag (haeufig 25 %). Nachtarbeit (23-6 Uhr): 25 % steuerfrei. Sonntagsarbeit: 50 % steuerfrei. Feiertagsarbeit: 125 % steuerfrei (Weihnachten/1. Mai: 150 %). 4. Verguetung berechnen: Ueberstundenlohn = Stundenlohn x (1 + Zuschlag). Gesamtverguetung = Ueberstundenlohn x Anzahl Stunden. 5. Steuerliche Behandlung: Regulaere Ueberstunden sind voll steuer- und SV-pflichtig. Nur die gesetzlich definierten Zuschlaege fuer Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind steuerfrei.

Berechnungsbeispiel

Stundenlohn 20,78 EUR, 15 Ueberstunden ohne Zuschlag: 15 x 20,78 = 311,70 EUR brutto. Mit 25 % Zuschlag: 15 x 25,98 = 389,63 EUR brutto.

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