Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch während und nach der Elternzeit. Mit Kürzung und Resturlaub. Kostenlos und ohne Anmeldung, mit Erklärungen und Beispielen.
Verbleibender Urlaub
0,0 Tage
Kürzung
- 30,0 Tage
Berechnungsdetails
Grundlage: § 17 Abs. 1 BEEG - Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um 1/12 kuerzen. Die Kürzung ist eine Kann-Bestimmung, nicht alle Arbeitgeber nehmen sie in Anspruch. Nicht genommener Urlaub aus dem Vorjahr bleibt erhalten.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wird der Urlaub während der Elternzeit gekuerzt?
Ja, der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kuerzen. Bei 12 Monaten Elternzeit entfaellt der Urlaubsanspruch für das betreffende Kalenderjahr.
Was passiert mit Resturlaub vor der Elternzeit?
Nicht genommener Urlaub vor der Elternzeit verfaellt nicht. Er muss nach Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Kalenderjahr genommen werden.
Was ist der Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner?
Der Rechner ermittelt den Urlaubsanspruch bei Elternzeit. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um 1/12 kuerzen.
Wie funktioniert der Urlaubsanspruch Elternzeit Rechner?
Geben Sie den Jahresurlaubsanspruch und die Dauer der Elternzeit ein. Der Rechner berechnet die Kürzung (1/12 pro vollem Elternzeitmonat) und den verbleibenden Anspruch. Resturlaub aus dem Vorjahr wird nach der Elternzeit übertragen.
Wichtige Daten und Fakten
Kürzung: 1/12 pro vollem Monat Elternzeit (Paragraph 17 BEEG). Resturlaub vor Elternzeit: muss im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr nach Elternzeit genommen werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Urlaub bei Elternzeit Schritt fuer Schritt: 1. Jahresurlaubsanspruch eingeben: Vertraglicher Jahresurlaub, z. B. 30 Tage bei 5-Tage-Woche. 2. Elternzeitdauer eingeben: Start- und Enddatum der Elternzeit. Nur volle Kalendermonate werden fuer die Kuerzung beruecksichtigt. 3. Kuerzung berechnen: Pro vollem Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber 1/12 des Jahresurlaubs kuerzen (Paragraph 17 Abs. 1 BEEG). Die Kuerzung ist ein Recht, keine Pflicht des Arbeitgebers. 4. Verbleibenden Anspruch ermitteln: Jahresurlaub minus Kuerzung. 5. Resturlaub vor Elternzeit: Nicht genommener Urlaub vor der Elternzeit verfaellt nicht. Er muss im laufenden oder naechsten Urlaubsjahr nach Ende der Elternzeit genommen werden (Paragraph 17 Abs. 2 BEEG). 6. Teilzeit in Elternzeit: Bei Teilzeit waehrend der Elternzeit besteht ein regulaerer Urlaubsanspruch proportional zur Arbeitszeit.
Berechnungsbeispiel
30 Tage Jahresurlaub, 12 Monate Elternzeit. Kuerzung: 12/12 x 30 = 30 Tage. Verbleibender Anspruch: 0 Tage. Resturlaub vor Elternzeit (5 Tage) wird nach Ende uebertragen.
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