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Urlaubsanspruch-Rechner

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Auch bei Teilzeit, Jobwechsel oder unterjahrigem Eintritt.

Aktualisiert 2025 Daten bleiben lokal

Gesetzl. Mindesturlaub

20 Tage

bei 5-Tage-Woche

Vertragliche Urlaubstage

30 Tage

= 6,0 Wochen

Ihr vertraglicher Urlaub liegt 10 Tage über dem gesetzlichen Minimum.

Teilzeit-Umrechnung

1-Tage-Woche 4 Tage Mindestanspruch
2-Tage-Woche 8 Tage Mindestanspruch
3-Tage-Woche 12 Tage Mindestanspruch
4-Tage-Woche 16 Tage Mindestanspruch
5-Tage-Woche (aktuell)20 Tage Mindestanspruch
6-Tage-Woche 24 Tage Mindestanspruch

Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen wird proportional umgerechnet. Vertraglicher Urlaub darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) pro Jahr. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr, oft 28-30 Tage.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?

Der Anspruch wird proportional zu den Arbeitstagen berechnet: Urlaubstage = gesetzlicher Urlaub * Arbeitstage pro Woche / übliche Arbeitstage. Bei 3 Tagen pro Woche: 20 * 3 / 5 = 12 Tage.

Was ist der Urlaubsanspruch-Rechner?

Der Urlaubsanspruch-Rechner berechnet den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch, auch bei unterjaerigem Ein- oder Austritt sowie Teilzeit.

Wie funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner?

Geben Sie Arbeitstage pro Woche, Eintrittsdatum und vertragliche Urlaubstage ein. Der Rechner berechnet den anteiligen Anspruch bei unterjaerigem Beginn (1/12 pro vollem Monat in der Wartezeit) und passt bei Teilzeit die Tage an.

Wichtige Daten und Fakten

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Wartezeit: 6 Monate. Übertragung ins Folgejahr: bis 31.03.

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