Urlaubsanspruch-Rechner
Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch. Auch bei Teilzeit, Jobwechsel oder unterjahrigem Eintritt.
Gesetzl. Mindesturlaub
20 Tage
bei 5-Tage-Woche
Vertragliche Urlaubstage
30 Tage
= 6,0 Wochen
Ihr vertraglicher Urlaub liegt 10 Tage über dem gesetzlichen Minimum.
Teilzeit-Umrechnung
Grundlage: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - Mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Bei weniger Arbeitstagen wird proportional umgerechnet. Vertraglicher Urlaub darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (bei einer 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei einer 5-Tage-Woche) pro Jahr. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr, oft 28-30 Tage.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?
Der Anspruch wird proportional zu den Arbeitstagen berechnet: Urlaubstage = gesetzlicher Urlaub * Arbeitstage pro Woche / übliche Arbeitstage. Bei 3 Tagen pro Woche: 20 * 3 / 5 = 12 Tage.
Was ist der Urlaubsanspruch-Rechner?
Der Urlaubsanspruch-Rechner berechnet den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch, auch bei unterjaerigem Ein- oder Austritt sowie Teilzeit.
Wie funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner?
Geben Sie Arbeitstage pro Woche, Eintrittsdatum und vertragliche Urlaubstage ein. Der Rechner berechnet den anteiligen Anspruch bei unterjaerigem Beginn (1/12 pro vollem Monat in der Wartezeit) und passt bei Teilzeit die Tage an.
Wichtige Daten und Fakten
Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage (6-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). Wartezeit: 6 Monate. Übertragung ins Folgejahr: bis 31.03.
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