Vorabpauschale-Rechner
Berechnen Sie die Vorabpauschale für Ihre Fondsanteile. Mit Basiszins und Teilfreistellung. Schnell, präzise und mit allen Freibeträgen für 2026.
2026: 3,20%
Vorabpauschale
1.120,00 €
Steuer auf Vorabpauschale
0,00 €
Berechnung im Detail
Die Vorabpauschale wird Anfang des Folgejahres eingezogen und beim Verkauf der Fondsanteile gegengerechnet. Basiszins wird jährlich vom BMF festgelegt. Angaben ohne Gewähr.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorabpauschale bei Fonds?
Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf noch nicht realisierte Wertsteigerungen von Investmentfonds. Sie wird Anfang Januar für das Vorjahr berechnet und automatisch von der Bank eingezogen.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins (vom BMF festgelegt) mal 70 %. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres gedeckelt.
Was ist der Vorabpauschale-Rechner?
Der Vorabpauschale-Rechner berechnet die jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierende Fonds und ETFs nach dem Investmentsteuergesetz.
Wie funktioniert der Vorabpauschale-Rechner?
Die Vorabpauschale basiert auf dem Fondswert zum Jahresanfang, multipliziert mit dem Basiszins der Bundesbank und dem Faktor 0,7. Teilfreistellungen (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %) werden abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag faellt Abgeltungsteuer an.
Wichtige Daten und Fakten
Basiszins 2026: 3.20%. Teilfreistellung: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 %. Vorabpauschale wird Anfang Januar vom Verrechnungskonto eingezogen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Vorabpauschale Schritt für Schritt: 1. Fondswert zum Jahresanfang ermitteln: Wert aller Anteile eines Fonds zum 01. Januar des laufenden Jahres. 2. Basisertrag berechnen: Fondswert x Basiszins x 0,7. Der Basiszins wird von der Bundesbank festgelegt (2026: 3.20%). 3. Wertentwicklung pruefen: Die Vorabpauschale ist auf den tatsaechlichen Wertzuwachs im Kalenderjahr begrenzt. Bei negativer Wertentwicklung faellt keine Vorabpauschale an. Ausgeschuettete Ertraege werden vom Basisertrag abgezogen. 4. Teilfreistellung anwenden: Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil): 30 % steuerfrei. Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil): 15 % steuerfrei. Immobilienfonds: 60 % steuerfrei. 5. Steuer berechnen: Vorabpauschale nach Teilfreistellung minus Sparerpauschbetrag (1.000 EUR), dann 26,375 % Abgeltungssteuer inkl. Soli. Beispiel: Thesaurierender MSCI-World-ETF (Aktienfonds), Fondswert am 01.01.2026: 50.000 EUR. Wertzuwachs im Jahr: 4.000 EUR. Basisertrag: 50.000 x 3.20% x 0,7 = 801,50 EUR. Begrenzung: 801,50 EUR < 4.000 EUR Wertzuwachs -- also bleibt 801,50 EUR. Teilfreistellung (30 %): 801,50 x 70 % = 561,05 EUR. Nach Sparerpauschbetrag (angenommen noch 500 EUR verfuegbar): steuerpflichtig 61,05 EUR. Steuer: 61,05 x 26,375 % = 16,10 EUR. Die Vorabpauschale wird bei spaeteren Verkaeufen als bereits versteuert angerechnet.
Berechnungsbeispiel
MSCI-World-ETF, Fondswert 50.000 EUR, Wertzuwachs 4.000 EUR, Basiszins 3.20%. Basisertrag: 801,50 EUR. Nach Teilfreistellung (30 %): 561,05 EUR. Abzgl. Sparerpauschbetrag (500 EUR): 61,05 EUR steuerpflichtig. Steuer (26,375 %): 16,10 EUR.
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