Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner
Berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kreditablösung. Mit Tilgungsplan, Zinsvergleich und Beispielen für 2026.
Zinsschadenmethode
7.641,79 €
Vereinfachte Methode
1.500,00 €
1% der Restschuld
Gesch. Entschädigung
1.500,00 €
Geringerer der beiden Werte
Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Vorfälligkeitsentschädigung kann abweichen. Für Verbraucherdarlehen gilt die gesetzliche Obergrenze nach § 502 BGB.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung eines Immobiliendarlehens verlangen, um entgangene Zinsen auszugleichen. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich auf 1 % begrenzt.
Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?
Nach 10 Jahren Laufzeit können Sie jedes Immobiliendarlehen mit 6 Monaten Kündigungsfrist ohne Entschädigung kündigen (Sonderkündigungsrecht nach Paragraph 489 BGB).
Was ist der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner?
Der Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechner berechnet die Entschädigung, die die Bank bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens verlangen darf.
Wie funktioniert der Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner?
Geben Sie Restschuld, Restlaufzeit, Vertragszins und aktuellen Marktzins ein. Der Rechner ermittelt die Entschädigung nach der Aktiv-Aktiv- oder Aktiv-Passiv-Methode. Bei Verbraucherkrediten gilt eine gesetzliche Deckelung.
Wichtige Daten und Fakten
Verbraucherkredite: max. 1 % bzw. 0,5 % der Restschuld. Immobiliendarlehen: Berechnung nach BGH-Rechtsprechung. Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren: keine Vorfälligkeitsentschädigung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Vorfaelligkeitsentschaedigung Schritt fuer Schritt: 1. Art des Darlehens bestimmen: Verbraucherkredit (gesetzliche Deckelung) oder Immobiliendarlehen (Berechnung nach BGH). 2. Restschuld ermitteln: Der noch offene Kreditbetrag zum Zeitpunkt der Abloesung. 3. Restlaufzeit pruefen: Verbleibende Monate bis zum regulaeren Vertragsende. 4. Bei Verbraucherkrediten: Max. 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit ueber 12 Monate. Max. 0,5 % bei Restlaufzeit unter 12 Monate. 5. Bei Immobiliendarlehen (Aktiv-Passiv-Methode): Bank berechnet den Zinsverlust ueber die Restlaufzeit abzgl. ersparter Risikokosten und Verwaltungskosten. 6. Sonderkuendigungsrecht pruefen: Nach 10 Jahren Zinsbindung (Paragraph 489 BGB) keine Entschaedigung faellig (6 Monate Kuendigungsfrist). Beispiel Verbraucherkredit: Restschuld 8.000 EUR, Restlaufzeit 24 Monate. VFE: 8.000 x 1 % = 80 EUR. Beispiel Immobiliendarlehen: Restschuld 150.000 EUR, Vertragszins 3,8 %, Marktzins 2,5 %, Restlaufzeit 5 Jahre. Zinsdifferenz p. a.: 150.000 x (3,8 % - 2,5 %) = 1.950 EUR. VFE (vereinfacht, abgezinst): ca. 9.200 EUR.
Berechnungsbeispiel
Verbraucherkredit: 8.000 EUR Restschuld, 24 Monate Restlaufzeit. VFE: 80 EUR (1 %). Immobiliendarlehen: 150.000 EUR, Vertragszins 3,8 %, Marktzins 2,5 %, 5 Jahre Rest. VFE: ca. 9.200 EUR.
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