Waisenrente-Rechner
Berechnen Sie den Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente für Kinder verstorbener Versicherter. Mit aktuellen Regelsätzen und Freibeträgen für 2026.
Angaben
Waisenrente pro Kind / Monat
150,00 €
10% der Rente (Halbwaise)
Pro Kind / Jahr
1.800,00 €
Hinweis: Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben) beträgt 10% der Rente des Verstorbenen, Vollwaisenrente (beide Eltern verstorben) beträgt 20%. Die Rente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung/Studium bis zum 27. Lebensjahr. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wer hat Anspruch auf Waisenrente?
Anspruch haben Kinder, wenn ein Elternteil (Halbwaisenrente) oder beide Elternteile (Vollwaisenrente) verstorben sind und der Verstorbene die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat.
Wie hoch ist die Waisenrente?
Die Halbwaisenrente beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 20 %. Hinzu kommt ein Zuschlag basierend auf den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen.
Was ist der Waisenrente-Rechner?
Der Waisenrente-Rechner berechnet die Höhe der Halb- oder Vollwaisenrente für Kinder verstorbener Versicherter.
Wie funktioniert der Waisenrente-Rechner?
Geben Sie die Rentenansprüche des verstorbenen Elternteils ein. Halbwaisenrente: 10 % der Rente des Verstorbenen. Vollwaisenrente: 20 %. Der Rechner addiert den Zuschlag aus der Zuruechnungszeit.
Wichtige Daten und Fakten
Halbwaisenrente: 10 % der Versichertenrente. Vollwaisenrente: 20 %. Bezug bis 18 Jahre, bei Ausbildung/Studium bis 27 Jahre. Eigenes Einkommen wird nicht angerechnet (seit 2015).
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Waisenrente Schritt fuer Schritt: 1. Rentenanspruch des Verstorbenen ermitteln: Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert (40,79 EUR West, 2026). Alternativ den Betrag aus dem Rentenbescheid des Verstorbenen verwenden. 2. Art der Waisenrente bestimmen: Halbwaisenrente (ein Elternteil verstorben): 10 % der Versichertenrente. Vollwaisenrente (beide Elternteile verstorben): 20 % der hoeheren Versichertenrente. 3. Zurechnungszeit addieren: Die Zeit vom Tod bis zum 67. Lebensjahr des Verstorbenen wird fiktiv als Versicherungszeit angerechnet. Dies erhoeht die Rente. 4. Freibetrag und Anrechnung: Seit 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr angerechnet. 5. Bezugsdauer: Bis zum 18. Geburtstag. Bei Schule, Ausbildung oder Studium: bis 27 Jahre. Bei Behinderung: unbefristet. 6. Antrag bei der DRV stellen.
Berechnungsbeispiel
Verstorbener Vater hatte 30 Entgeltpunkte. Rentenanspruch: 30 x 39,32 = 1.179,60 EUR. Halbwaisenrente (10 %): 117,96 EUR/Monat. Plus Zuschlag aus Zurechnungszeit: ca. 160-180 EUR/Monat gesamt.
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