Witwenrente-Rechner
Berechnen Sie den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Grosse und kleine Witwenrente im Vergleich. Kostenlos und ohne Anmeldung, Stand 2026.
Angaben
Witwenrente pro Monat
940,74 €
Grosse Witwenrente (55%)
Gesamteinkommen
2.140,74 €
Eigenes Einkommen + Witwenrente
Witwenrente pro Jahr
11.288,93 €
Einkommensanrechnung
Hinweis: Die grosse Witwenrente (55%) wird gezahlt, wenn der/die Hinterbliebene älter als 47 Jahre ist, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Die kleine Witwenrente (25%) ist auf 24 Monate befristet. Freibetrag West 2026: 1.076,86 € + 228,42 € pro Kind. 40% des übersteigenden Einkommens werden angerechnet. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Witwenrente?
Die grosse Witwenrente beträgt 55 % (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und wird nur 24 Monate lang gezahlt.
Wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, eigenes Einkommen über einem Freibetrag (2026 ca. 1.076 Euro netto) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Für jedes Kind erhoht sich der Freibetrag.
Was ist der Witwenrente-Rechner?
Der Witwenrente-Rechner berechnet die Höhe der Hinterbliebenenrente für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner.
Wie funktioniert der Witwenrente-Rechner?
Geben Sie die Rente des Verstorbenen und Ihr eigenes Einkommen ein. Kleine Witwenrente: 25 % für 24 Monate. Grosse Witwenrente: 55 % (altes Recht: 60 %). Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.
Wichtige Daten und Fakten
Grosse Witwenrente (neues Recht): 55 % der Versichertenrente. Freibetrag: 1.038,05 Euro (West, 2026). Voraussetzung: Ehe mind. 1 Jahr und Verstorbener hatte 5 Jahre Wartezeit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Witwenrente Schritt für Schritt: 1. Art der Witwenrente bestimmen: Kleine Witwenrente: 25 % der Versichertenrente fuer 24 Monate. Voraussetzung: keine eigenen Kinder und unter 47 Jahre. Grosse Witwenrente: 55 % der Versichertenrente (neues Recht, Heirat ab 2002) oder 60 % (altes Recht). Voraussetzung: Alter ueber 47 Jahre, oder Erziehung eines Kindes, oder erwerbsgemindert. 2. Versichertenrente ermitteln: Die Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder haette. Im Sterbevierteljahr (erste 3 Monate) wird die volle Rente des Verstorbenen gezahlt. 3. Eigenes Einkommen anrechnen: Eigenes Nettoeinkommen minus Freibetrag (1.038,05 EUR West, 2026). Vom uebersteigenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. 4. Kinderzuschlag: Bei Kinderziehung erhoehts sich die grosse Witwenrente um einen Zuschlag pro Kind. Beispiel: Verstorbener hatte Rentenanspruch von 1.600 EUR. Witwe ist 52 Jahre alt, eigenes Nettoeinkommen 1.500 EUR. Grosse Witwenrente (55 %): 1.600 x 55 % = 880 EUR. Einkommensanrechnung: 1.500 - 1.038,05 = 461,95 EUR. Davon 40 %: 184,78 EUR Kuerzung. Witwenrente nach Anrechnung: 880 - 184,78 = 695,22 EUR/Monat. Im Sterbevierteljahr: volle 1.600 EUR/Monat.
Berechnungsbeispiel
Verstorbener: 1.600 EUR Rente. Witwe, 52 Jahre, Netto 1.500 EUR. Grosse Witwenrente (55 %): 880 EUR. Einkommensanrechnung: (1.500 - 1.038,05) x 40 % = 184,78 EUR. Auszahlung: 695,22 EUR/Monat.
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