Anwaltskosten-Rechner
Berechnen Sie die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.
Angaben
Anwaltsgebühren
1.850,45 €
inkl. 19% MwSt.
Einfache Gebühr (RVG)
614,00 €
bei Streitwert 10.000,00 €
Gebührenaufschlüsselung
Hinweis: Berechnung nach RVG. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Anwaltskosten berechnet?
Anwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden anhand des Streitwerts berechnet. Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
Kann ich die Anwaltskosten von der Steuer absetzen?
Arbeitsrechtliche Anwaltskosten sind als Werbungskosten absetzbar. Andere Anwaltskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Was ist der Anwaltskosten-Rechner?
Der Anwaltskosten-Rechner berechnet die gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anhand des Gegenstandswertes.
Wie funktioniert der Anwaltskosten-Rechner?
Geben Sie den Gegenstandswert (Streitwert) und die Art der Taetigkeit ein. Der Rechner ermittelt die Gebühren nach RVG-Gebuerentabelle: Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr und ggf. Einigungsgebühr.
Wichtige Daten und Fakten
RVG-Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Erstberatung: max. 190 Euro zzgl. MwSt (Verbraucher). Prozesskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Anwaltskosten Schritt für Schritt: 1. Gegenstandswert (Streitwert) bestimmen: Bei Geldforderungen: die geforderte Summe. Bei Kuendigung: 3 Bruttmonatsgehaelter (Arbeitsrecht). Bei Mietstreitigkeiten: 12 Monatsmieten. Bei Verkehrsunfaellen: Schadenssumme. 2. Taetigkeitsart festlegen: Aussergaerichtliche Beratung: Erstberatung max. 190 EUR netto (Verbraucher). Aussergerichtliche Vertretung: Geschaeftsgebuehr 0,5-2,5-fach (Mittelgebuehr 1,3). Gerichtliche Vertretung: Verfahrensgebuehr (1,3) + Termingebuehr (1,2). Einigung: Einigungsgebuehr (1,0-1,5). 3. Gebuehr aus RVG-Tabelle ablesen: Bei Gegenstandswert 5.000 EUR: eine volle Gebuehr = 303 EUR. Bei 10.000 EUR: 486 EUR. Bei 25.000 EUR: 788 EUR. 4. Gebuehren multiplizieren: Verfahrensgebuehr: 1,3 x Tabellengebuehr. Termingebuehr: 1,2 x Tabellengebuehr. 5. Auslagenpauschale (20 EUR) und 19 % MwSt addieren. Beispiel: Zivilprozess, Gegenstandswert 10.000 EUR. Tabellengebuehr: 486 EUR. Verfahrensgebuehr (1,3): 631,80 EUR. Termingebuehr (1,2): 583,20 EUR. Auslagenpauschale: 20 EUR. Zwischensumme: 1.235 EUR. MwSt (19 %): 234,65 EUR. Anwaltskosten gesamt: 1.469,65 EUR. Bei Einigung kommt eine Einigungsgebuehr (1,0 = 486 EUR + MwSt) hinzu. Bei Verlust zahlen Sie auch die gegnerischen Anwaltskosten.
Berechnungsbeispiel
Zivilprozess, Streitwert 10.000 EUR. Verfahrensgebuehr (1,3): 631,80 EUR. Termingebuehr (1,2): 583,20 EUR. Auslagen: 20 EUR. MwSt: 234,65 EUR. Anwaltskosten: 1.469,65 EUR.
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