Scheidungskosten-Rechner
Berechnen Sie die Kosten einer Scheidung. Anwaltskosten, Gerichtskosten und Versorgungsausgleich. Kostenlos online, mit Beispielen und Erklärungen.
Angaben
Gesamtkosten Scheidung
3.020,55 €
einvernehmliche Scheidung
Kosten mit 2 Anwälten
5.335,10 €
strittige Scheidung
Verfahrenswert
17.600,00 €
Kostenaufschlüsselung
Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem 3-fachen Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro liegen die Gesamtkosten bei ca. 2.500-3.500 Euro.
Kann man bei Scheidungskosten sparen?
Ja, eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist deutlich günstiger. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt werden.
Was ist der Scheidungskosten-Rechner?
Der Scheidungskosten-Rechner berechnet die Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung auf Basis des Verfahrenswertes.
Wie funktioniert der Scheidungskosten-Rechner?
Geben Sie die Nettoeinkommen beider Ehepartner und das Vermögen ein. Der Verfahrenswert (3 Monatsnettogehälter beider Partner + Versorgungsausgleich) bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten nach RVG und GKG. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt.
Wichtige Daten und Fakten
Verfahrenswert: 3 Monatsnettoeinkommen + ggf. 10 % des Vermögens über Freibetrag. Einvernehmliche Scheidung: ca. 1.500-3.000 Euro Gesamtkosten. Verfahrenskostenhilfe bei niedrigem Einkommen möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie die Scheidungskosten Schritt für Schritt: 1. Nettoeinkommen beider Ehepartner addieren: Massgeblich sind die Monatsnettoeinkommen beider Partner. 2. Verfahrenswert fuer die Scheidung berechnen: Grundwert: 3 Monatsnettoeinkommen beider Ehegatten. Versorgungsausgleich: Pro Rentenanwartschaft zusaetzlich 10 % des Grundwerts. Vermoegen ueber 30.000 EUR (Freibetrag): 5-10 % des uebersteigenden Betrags. 3. Gerichtskosten nach GKG ermitteln: Die Gerichtsgebuehr richtet sich nach dem Verfahrenswert gemaess Gebuehrentabelle. Es faellt eine 2-fache Gebuehr an. 4. Anwaltskosten nach RVG berechnen: Verfahrensgebuehr (1,3-fach) + Termingebuehr (1,2-fach) + Auslagenpauschale (20 EUR) + MwSt. Bei einvernehmlicher Scheidung: nur ein Anwalt noetig (der andere Ehegatte stimmt zu). 5. Gesamtkosten: Gerichtskosten + Anwaltskosten (beide Parteien). Die Kosten werden bei einvernehmlicher Scheidung oft haelftig geteilt. Beispiel: Partner A: 2.800 EUR Netto, Partner B: 1.500 EUR Netto. Verfahrenswert Scheidung: (2.800 + 1.500) x 3 = 12.900 EUR. Versorgungsausgleich (2 Anwartschaften): 12.900 x 10 % x 2 = 2.580 EUR. Gesamtverfahrenswert: 15.480 EUR. Gerichtskosten (2-fach): ca. 398 EUR. Anwaltskosten (1 Anwalt): ca. 1.860 EUR inkl. MwSt. Gesamtkosten (einvernehmlich): ca. 2.258 EUR. Strittige Scheidung (2 Anwaelte + Folgesachen): ca. 5.000-10.000 EUR.
Berechnungsbeispiel
Partner A: 2.800 EUR Netto, Partner B: 1.500 EUR Netto. Verfahrenswert: 15.480 EUR. Gerichtskosten: ca. 398 EUR. 1 Anwalt: ca. 1.860 EUR. Einvernehmliche Scheidung gesamt: ca. 2.258 EUR.
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