Kindesunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit Einkommensgruppe und Altersstufe. Kostenlos online, mit Beispielen und Erklärungen.
Angaben
Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Zahlbetrag pro Monat
512,50 €
6.150,00 € pro Jahr
Tabellenbetrag
642,00 €
Stufe 4, 6-11 J.
Kindergeldabzug
-129,50 €
Halbes Kindergeld
Berechnung
Hinweis: Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026. Der Mindestunterhalt für die Altersgruppe 6-11 J. beträgt 558,00 €. Bei minderjaeahrigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen, bei volljaehrigen das volle Kindergeld. Selbstbehalt wird nicht geprüft.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Der Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen und dem Alter des Kindes. In der niedrigsten Einkommensgruppe beträgt er 2026 zwischen 482 und 693 Euro monatlich je nach Alter.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja, das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag abzüglich des halben Kindergeldes (2026: 127,50 Euro).
Was ist der Kindesunterhalt-Rechner?
Der Kindesunterhalt-Rechner berechnet den monatlichen Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle.
Wie funktioniert der Kindesunterhalt-Rechner?
Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und Alter/Anzahl der Kinder ein. Der Rechner ordnet die Einkommensgruppe zu, ermittelt den Tabellenunterhalt und zieht das haelfetige Kindergeld (127,50 Euro) ab.
Wichtige Daten und Fakten
Mindestunterhalt 2025 (1. Einkommensgruppe): 0-5 J.: 482 Euro, 6-11 J.: 554 Euro, 12-17 J.: 649 Euro, ab 18: 693 Euro. Haelftiges Kindergeld: 127,50 Euro wird abgezogen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Kindesunterhalt Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen berechnen: Bruttogehalt minus Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale 5 %, max. 150 EUR) und ehepraegender Schulden. 2. Einkommensgruppe in der Duesseldorfer Tabelle 2026 zuordnen: Gruppe 1: bis 2.100 EUR (Mindestunterhalt). Gruppe 2: 2.101-2.500 EUR. Gruppe 3: 2.501-2.900 EUR (usw. bis Gruppe 10). Bei zwei Unterhaltsberechtigten: Einstufung eine Gruppe niedriger. Bei drei: zwei Gruppen niedriger. 3. Altersstufe des Kindes bestimmen und Tabellenbetrag ablesen. 4. Zahlbetrag berechnen: Tabellenbetrag minus haelftiges Kindergeld (127,50 EUR). Bei volljaehrigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 EUR) abgezogen. 5. Leistungsfaehigkeit pruefen: Verbleibt dem Pflichtigen nach Abzug weniger als der Selbstbehalt (1.450 EUR erwerbstaetig), wird der Unterhalt gekuerzt (Mangelfall). Beispiel: Mutter, bereinigtes Netto 2.800 EUR, 2 Kinder (4 und 13 Jahre). Herabstufung um eine Gruppe wegen 2 Kindern: Gruppe 2 (statt 3). Kind 1 (4 Jahre, Stufe 1): 506 EUR. Kind 2 (13 Jahre, Stufe 3): 681 EUR. Zahlbetraege: 506 - 127,50 = 378,50 EUR und 681 - 127,50 = 553,50 EUR. Gesamt: 932 EUR/Monat. Verbleibendes Einkommen: 2.800 - 932 = 1.868 EUR (ueber Selbstbehalt von 1.450 EUR).
Berechnungsbeispiel
Mutter, Netto 2.800 EUR, 2 Kinder (4 und 13 Jahre), Herabstufung auf Gruppe 2. Kind 1: 506 - 127,50 = 378,50 EUR. Kind 2: 681 - 127,50 = 553,50 EUR. Gesamt: 932 EUR/Monat.
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