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Ehegattenunterhalt-Rechner

Berechnen Sie den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für Ehepartner. Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Nettoeinkommen beider Partner

Besserverdienender Partner

Unterhaltsberechtigter Partner

Ehegattenunterhalt pro Monat

985,71 €

11.828,57 € Pro Jahr

Partner 1 nach Unterhalt

2.514,29 €

vorher: 3.500,00 €

Partner 2 nach Unterhalt

2.185,71 €

vorher: 1.200,00 €

3/7-Methode

Einkommensdifferenz2.300,00 €
x 3/7 (42,86%)42,86%
Trennungsunterhalt985,71 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung nach der 3/7-Methode. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwaecher gestellten Partner während der Trennungszeit zu. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung nur bei bestimmten Gruenden gewährt (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).

Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?

Grundlage ist die Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Der Unterhaltsberechtigte erhaelt 3/7 der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen (Erwerbstätigenbonus).

Was ist der Ehegattenunterhalt-Rechner?

Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.

Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?

Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner berechnet den Unterhalt nach dem 3/7-Erwerbstätigenbonus: Differenz der Einkommen * 3/7 für den geringer verdienenden Partner. Der Selbstbehalt wird geprüft.

Wichtige Daten und Fakten

3/7-Methode: (Einkommen A - Einkommen B) * 3/7 = Unterhalt. Selbstbehalt gegenüber Ehepartner: 1.475 Euro. Nachehelicher Unterhalt: zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer und Beduerftigk.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den Ehegattenunterhalt Schritt fuer Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner ermitteln: Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (5 % Pauschale, max. 150 EUR), Kindesunterhalt und ehebedingte Schulden. 2. Erwerbstaetigenbonus berechnen: Vom bereinigten Netto des Erwerbstaetigen werden 1/7 als Erwerbstaetigenbonus abgezogen. 3. Ehegattenunterhalt nach der 3/7-Methode: Differenz der bereinigten Einkommen x 3/7. Der geringer verdienende Partner erhaelt 3/7 der Einkommensdifferenz. 4. Selbstbehalt pruefen: Der Unterhaltspflichtige muss mindestens 1.475 EUR (gegenueber dem Ehegatten, 2025) behalten. 5. Rangfolge beachten: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. 6. Befristung und Begrenzung: Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt, abhaengig von Ehedauer, Alter und ehebedingten Nachteilen.

Berechnungsbeispiel

Partner A: bereinigt 3.500 EUR, Partner B: 1.200 EUR. Differenz: 2.300 EUR. Ehegattenunterhalt (3/7): 2.300 x 3/7 = 986 EUR/Monat. Verbleibend A: 3.500 - 986 = 2.514 EUR (ueber Selbstbehalt 1.475 EUR).

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