Ehegattenunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für Ehepartner. Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.
Nettoeinkommen beider Partner
Besserverdienender Partner
Unterhaltsberechtigter Partner
Ehegattenunterhalt pro Monat
1.035,00 €
12.420,00 € Pro Jahr
Partner 1 nach Unterhalt
2.465,00 €
vorher: 3.500,00 €
Partner 2 nach Unterhalt
2.235,00 €
vorher: 1.200,00 €
Quotenmethode (45 %)
Hinweis: Vereinfachte Quotenberechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Teil B I.1.b): 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen. Gegen einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen (z. B. Rentner) gelten 50 %. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wann besteht Anspruch auf Ehegattenunterhalt?
Trennungsunterhalt steht dem wirtschaftlich schwächer gestellten Partner während der Trennungszeit zu. Nachehelicher Unterhalt wird nach der Scheidung nur bei bestimmten Gründen gewährt (Kinderbetreuung, Alter, Krankheit).
Wie wird der Ehegattenunterhalt berechnet?
Grundlage ist die Einkommensdifferenz beider Ehegatten. Der Unterhaltsberechtigte erhält 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen (der Erwerbsanreiz von 1/10 ist darin enthalten); gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen sind es 50 %.
Auf welcher Gebührenordnung basieren die Berechnungen?
Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Beide Tabellen werden regelmäßig aktualisiert. Quelle: gesetze-im-internet.de.
Ratgeber
Was ist der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Der Ehegattenunterhalt-Rechner berechnet den Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt für getrennt lebende oder geschiedene Ehepaare.
Wie funktioniert der Ehegattenunterhalt-Rechner?
Geben Sie die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehepartner ein. Der Rechner rechnet nach der Quotenmethode der Düsseldorfer Tabelle 2026: 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen für den geringer verdienenden Partner. Der Erwerbsanreiz von 1/10 ist in der Quote bereits enthalten.
Wichtige Daten und Fakten
Quotenmethode: (Einkommen A - Einkommen B) x 45 % = Unterhalt; gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen (z. B. Rentner) 50 %. Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner: 1.600 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.475 Euro (nicht erwerbstätig). Nachehelicher Unterhalt: zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer und Bedürftigkeit.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie den Ehegattenunterhalt Schritt für Schritt: 1. Bereinigtes Nettoeinkommen beider Partner ermitteln: Bruttoeinkommen minus Steuern, Sozialversicherung, berufsbedingte Aufwendungen (5 % Pauschale, max. 150 EUR), Kindesunterhalt und ehebedingte Schulden. 2. Erwerbsanreiz berücksichtigen: Vom bereinigten Nettoerwerbseinkommen wird 1/10 abgezogen, Erwerbseinkünfte zählen also zu 90 % (Leitlinien NRW/Süddeutsche Leitlinien 2026 Nr. 15.2, bundesweit seit 01.01.2022). 3. Ehegattenunterhalt nach der Quotenmethode: 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen (Düsseldorfer Tabelle 2026, Teil B I.1.b); für sonstige Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz von 50 %, gegenüber einem nicht erwerbstätigen Pflichtigen ebenfalls 50 %. 4. Selbstbehalt prüfen: Der Unterhaltspflichtige muss mindestens 1.600 EUR (gegenüber dem Ehegatten, 2026) behalten. 5. Rangfolge beachten: Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ehegattenunterhalt. 6. Befristung und Begrenzung: Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt, abhängig von Ehedauer, Alter und ehebedingten Nachteilen.
Berechnungsbeispiel
Partner A: bereinigt 3.500 EUR, Partner B: 1.200 EUR. Differenz: 2.300 EUR. Ehegattenunterhalt: 2.300 x 45 % = 1.035 EUR/Monat. Verbleibend A: 3.500 - 1.035 = 2.465 EUR (über Selbstbehalt 1.600 EUR).
Quellen
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Geprüft von Konstantin Iakovlev · Zuletzt aktualisiert:
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