Fristenrechner BGB — Werktage, Feiertage & Verjährung 2026
Fristen nach BGB §§ 187, 188 berechnen: Tage, Wochen, Monate mit Werktagen und Feiertagen. Widerruf, Kündigung, Verjährung — kostenlos online.
Fristberechnung
Fristende
Montag, 1. Juni 2026
Verschoben (rechnerisches Ende: 30.05.2026 war Sonntag, daher nächster Werktag gemäß §193 BGB)
Fristdauer
2 Wochen
16 Kalendertage insgesamt
Fristberechnung im Detail
Hinweis: Berechnung nach BGB §186-193. Bei einer Ereignisfrist wird der Tag des Ereignisses nicht mitgezählt (§187 Abs. 1 BGB). Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§193 BGB). Diese Berechnung berücksichtigt nur bundesweite Feiertage. Landesspezifische Feiertage können abweichen. Keine Rechtsberatung.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie werden Fristen im Recht berechnet?
Fristen beginnen am Tag nach dem ausloesenden Ereignis und enden mit Ablauf des letzten Tages der Frist. Faellt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Was passiert bei Fristversaeumnis?
Versaeumte Fristen können zum Verlust von Ansprüchen fuehren (z. B. Widerspruchsfrist, Kündigungsschutzklage). In manchen Faellen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
Was ist der Fristenrechner BGB — Werktage, Feiertage & Verjährung 2026?
Der Fristen-Rechner berechnet juristische Fristen nach den Regeln des BGB (Paragraphen 186-193), einschliesslich Wochenenden und Feiertagen.
Wie funktioniert der Fristenrechner BGB — Werktage, Feiertage & Verjährung 2026?
Geben Sie das Fristbeginn-Ereignis, die Fristdauer (Tage, Wochen, Monate) und das Bundesland ein. Der Rechner berechnet das Fristende unter Berücksichtigung der BGB-Fristregeln: Fristbeginn am Folgetag, Fristende am letzten Tag, Verschiebung bei Feiertagen/Wochenenden.
Wichtige Daten und Fakten
Fristbeginn: Tag nach dem Ereignis. Monatsfrist: endet am gleichen Tag des Folgemonats. Faellt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
So berechnen Sie juristische Fristen Schritt für Schritt: 1. Fristausloesendes Ereignis festlegen: Das ist z. B. der Zugang eines Bescheids oder der Tag des Vertragsschlusses. 2. Fristbeginn bestimmen: Nach Paragraph 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist am Tag nach dem Ereignis. Beispiel: Bescheid geht am 10. Maerz zu, Fristbeginn ist der 11. Maerz. 3. Fristdauer eingeben: Tage, Wochen oder Monate. 4. Fristende berechnen: Tagesfrist: Der letzte Tag der Frist ist der Endtag. Wochenfrist: Endet am gleichen Wochentag wie der Fristbeginn. Monatsfrist: Endet am gleichen Kalendertag des Folgemonats. Fehlt dieser Tag, endet die Frist am Monatsende (Paragraph 188 BGB). 5. Wochenende und Feiertage pruefen: Faellt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Ende auf den naechsten Werktag (Paragraph 193 BGB). 6. Bundesland angeben, da Feiertage je nach Land variieren.
Berechnungsbeispiel
Ereignis am 10. Maerz, Frist 1 Monat: Fristbeginn 11. Maerz, Fristende 10. April. Faellt der 10. April auf einen Sonntag, verschiebt sich das Ende auf Montag, den 11. April.
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