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Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert

Gerichtskosten nach GKG 2026 berechnen: 3,0-fache Gebühr in 1. Instanz nach Streitwert. Mit Tabelle und Beispielen für Zivilklage und Berufung.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Gerichtskosten

798,00 €

3,0-fache Gebühr (Zivilklage 1. Instanz)

Einfache Gebühr (GKG)

266,00 €

Bei Vergleich

532,00 €

Reduzierung um 1 Gebühr

Berechnung

Streitwert10.000,00 €
Einfache Gebühr (GKG Anlage 2)266,00 €
Faktor3,0
Gerichtskosten798,00 €

Hinweis: Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einer Zivilklage fallen 3 Gebühren an. Bei Vergleich reduzieren sich die Kosten. Die Kosten trägt zunächst der Kläger (Vorschuss), am Ende die unterliegende Partei. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert und sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Sie umfassen Gebühren und Auslagen. Der Verlierer trägt in der Regel die Kosten beider Seiten.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe (PKH) übernimmt bei geringem Einkommen die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise. Sie wird nur gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Was ist der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?

Der Gerichtskosten-Rechner berechnet die Gerichtsgebühren für Zivilprozesse, Familienverfahren und andere Verfahren nach dem GKG oder FamGKG.

Wie funktioniert der Gerichtskostenrechner 2026 — GKG-Tabelle nach Streitwert?

Geben Sie den Streitwert und die Verfahrensart ein. Der Rechner ermittelt die Gerichtskosten anhand der Gebührentabelle. Im Zivilprozess faellt eine 3-fache Gebühr an, bei Vergleich reduziert sich die Gebühr.

Wichtige Daten und Fakten

Gerichtskosten Zivilprozess: 3-fache Gebühr nach GKG. Bei Vergleich: nur 1-fache Gebühr. Verfahrenskostenhilfe deckt Gerichts- und Anwaltskosten bei niedrigem Einkommen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Gerichtskosten Schritt fuer Schritt: 1. Streitwert (Gegenstandswert) bestimmen: Bei Geldforderungen: die eingeklagte Summe. Bei Raeumungsklagen: 12 Monatskaltmieten. Bei Kuendigungsschutz: 3 Bruttomonatsgehaelter. 2. Gebuehr aus GKG-Tabelle ablesen: Streitwert 5.000 EUR: eine Gebuehr = 146 EUR. Streitwert 10.000 EUR: 241 EUR. Streitwert 25.000 EUR: 398 EUR. Streitwert 50.000 EUR: 601 EUR. 3. Gebuehrensatz anwenden: Zivilprozess 1. Instanz: 3-fache Gebuehr. Berufung: 4-fache Gebuehr. Vergleich: Reduzierung um 1 Gebuehr. 4. Gerichtskosten berechnen: Tabellengebuehr x Gebuehrensatz. 5. Kostentraeger: Die unterliegende Partei traegt die gesamten Gerichtskosten. Bei Teilerfolg: Aufteilung nach Quote. 6. Verfahrenskostenhilfe: Bei niedrigem Einkommen uebernimmt der Staat die Gerichtskosten als Darlehen oder Zuschuss.

Berechnungsbeispiel

Zivilprozess, Streitwert 15.000 EUR. Tabellengebuehr: 311 EUR. 3-fache Gebuehr: 933 EUR. Bei Vergleich: nur 2-fache Gebuehr = 622 EUR. Ersparnis durch Vergleich: 311 EUR.

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