Kindesunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit Einkommensgruppe und Altersstufe.
Angaben
Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
Zahlbetrag pro Monat
507,50 €
6.090,00 € pro Jahr
Tabellenbetrag
635,00 €
Stufe 4, 6-11 J.
Kindergeldabzug
-127,50 €
Halbes Kindergeld
Berechnung
Hinweis: Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2025. Der Mindestunterhalt für die Altersgruppe 6-11 J. beträgt 551,00 €. Bei minderjaeahrigen Kindern wird das halbe Kindergeld abgezogen, bei volljaehrigen das volle Kindergeld. Selbstbehalt wird nicht geprüft.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle?
Der Unterhalt richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen und dem Alter des Kindes. In der niedrigsten Einkommensgruppe beträgt er 2025 zwischen 480 und 689 Euro monatlich je nach Alter.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja, das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag abzüglich des halben Kindergeldes (2025: 127,50 Euro).
Was ist der Kindesunterhalt-Rechner?
Der Kindesunterhalt-Rechner berechnet den monatlichen Unterhalt für Kinder getrennt lebender Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle.
Wie funktioniert der Kindesunterhalt-Rechner?
Geben Sie das bereinigte Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und Alter/Anzahl der Kinder ein. Der Rechner ordnet die Einkommensgruppe zu, ermittelt den Tabellenunterhalt und zieht das haelfetige Kindergeld (127,50 Euro) ab.
Wichtige Daten und Fakten
Mindestunterhalt 2025 (1. Einkommensgruppe): 0-5 J.: 482 Euro, 6-11 J.: 554 Euro, 12-17 J.: 649 Euro, ab 18: 693 Euro. Haelftiges Kindergeld: 127,50 Euro wird abgezogen.
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