Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle
Pfändbarer Anteil des Lohns nach Pfändungstabelle 2026: Grundfreibetrag 1.500 €, Erhöhung pro Unterhaltspflichtigem. Mit Beispielen und P-Konto-Schutz.
Angaben
Ehepartner, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen
Pfändbarer Betrag
355,01 €
14,2% vom Netto
Pfändungsfreigrenze
2.145,00 €
Pfändungsfreigrenze
1.589,99 €
Basis: 1.589,99 €
Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Ab Juli 2026 gilt ein Grundfreibetrag von 1.589,99 € (alleinstehend) zuzüglich 597,42 € pro unterhaltspflichtiger Person. Die tatsächliche Pfändung wird nach der offiziellen Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) berechnet. Diese Berechnung ist vereinfacht. Stand: 2026.
Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen · E-E-A-T
Offizielle Quellen
Berechnungen basieren auf den geltenden Gesetzen und amtlichen Daten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Vollständige Methodik unter Methodik.
Mehr aus Recht
Verwandte Rechner
Unterhaltsrechner
Berechnen Sie den Unterhalt für Kinder und Ehepartner nach der Düsseldorfer Tabelle. Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.
Kindesunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Mit Einkommensgruppe und Altersstufe. Kostenlos online, mit Beispielen und Erklärungen.
Anwaltskosten-Rechner
Berechnen Sie die Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.
Ehegattenunterhalt-Rechner
Berechnen Sie den Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt für Ehepartner. Nach aktuellen Gebührenordnungen und Tabellen 2026.