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Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle

Pfändbarer Anteil des Lohns nach Pfändungstabelle 2026: Grundfreibetrag 1.500 €, Erhöhung pro Unterhaltspflichtigem. Mit Beispielen und P-Konto-Schutz.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Ehepartner, Kinder oder andere unterhaltsberechtigte Personen

Pfändbarer Betrag

372,50 €

14,9% vom Netto

Pfändungsfreigrenze

2.127,50 €

Pfändungsfreigrenze

1.555,00 €

Basis: 1.555,00 €

Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Ab Juli 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 1.555,00 € (alleinstehend) zuzüglich 585,23 € pro unterhaltspflichtiger Person. Die tatsächliche Pfändung wird nach der offiziellen Pfändungstabelle (Anlage zu § 850c ZPO) berechnet. Diese Berechnung ist vereinfacht. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze liegt 2026 bei ca. 1.491 Euro netto für Personen ohne Unterhaltspflichten. Für jede unterhaltsberechtigte Person erhoht sich der Freibetrag um ca. 560 Euro.

Was kann gepfändet werden?

Gepfändet werden können Arbeitseinkommen oberhalb der Freigrenze, Bankguthaben (Pfändungsschutzkonto bietet Schutz), Wertgegenstaende und andere Vermögenwerte. Existenznotwendige Gegenstaende sind geschuetzt.

Was ist der Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle?

Der Pfändung-Rechner ermittelt den pfändbaren und pfändungsfreien Anteil Ihres Einkommens nach der Pfändungstabelle.

Wie funktioniert der Pfändungsrechner 2026 — pfändungsfreier Betrag Tabelle?

Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Anzahl der Unterhaltspflichten ein. Der Rechner ermittelt anhand der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung den pfändungsfreien Betrag und den pfändbaren Anteil.

Wichtige Daten und Fakten

Pfändungsfreigrenze 2026: 1.491,75 Euro (ohne Unterhaltspflichten). Erhöhung um ca. 560 Euro je Unterhaltspflicht. Anpassung der Tabelle am 01.07. jedes Jahres.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie den pfaendbaren Betrag Schritt für Schritt: 1. Monatliches Nettoeinkommen ermitteln: Alle regelmaessigen Einkuenfte nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind zur Haelfte unpfaendbar. Ueberstundenverguetung ist zur Haelfte unpfaendbar. 2. Unterhaltspflichten angeben: Zaehlen Sie alle Personen, denen Sie unterhaltspflichtig sind (Kinder, Ehepartner). Jede Unterhaltspflicht erhoeht die Pfaendungsfreigrenze um ca. 560 EUR. 3. Pfaendungsfreigrenze ablesen (2026): Ohne Unterhaltspflicht: 1.491,75 EUR. 1 Unterhaltspflicht: ca. 2.059,99 EUR. 2 Unterhaltspflichten: ca. 2.369,99 EUR. 3 Unterhaltspflichten: ca. 2.679,99 EUR. 4. Pfaendbaren Betrag berechnen: Einkommen bis zur Freigrenze: unpfaendbar. Einkommen zwischen Freigrenze und Obergrenze: anteilig pfaendbar (gestaffelt). Ab ca. 4.298,18 EUR (ohne Unterhaltspflicht): voll pfaendbar. 5. Pfaendungsschutzkonto (P-Konto): Grundfreibetrag auf dem P-Konto: 1.491,75 EUR/Monat. Erhoehung bei Unterhaltspflichten moeglich. Beispiel: Nettoeinkommen 2.500 EUR, 1 unterhaltsberechtigtes Kind. Pfaendungsfreigrenze: 2.059,99 EUR. Uebersteigender Betrag: 2.500 - 2.059,99 = 440,01 EUR. Pfaendbarer Anteil (aus Tabelle): ca. 308 EUR. Dem Schuldner verbleiben: 2.500 - 308 = 2.192 EUR.

Berechnungsbeispiel

Netto 2.500 EUR, 1 unterhaltspflichtiges Kind. Pfaendungsfreigrenze: 2.059,99 EUR. Pfaendbarer Betrag: ca. 308 EUR/Monat. Dem Schuldner verbleiben: 2.192 EUR.

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