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Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)

Prozesskosten berechnen: Anwaltsgebühren nach RVG, Gerichtsgebühren nach GKG, Zeugenentschädigung. Nach Streitwert mit Beispielen 2026. Vor jeder Klage prüfen.

Aktualisiert 2026 Daten bleiben lokal

Angaben

Prozesskosten gesamt

5.291,70 €

Gericht + 2 Anwälte (1. Instanz)

Bei Gewinn (volles Obsiegen)

0,00 €

Gegner trägt alle Kosten

Bei Verlust (volles Unterliegen)

5.291,70 €

Sie tragen alle Kosten

Kostenaufschlüsselung

Gerichtskosten (3-fach)972,00 €
Anwalt 1 (eigener, brutto)2.159,85 €
Anwalt 2 (Gegner, brutto)2.159,85 €
Gesamt5.291,70 €
Risiko bei Teilverlust (50/50)2.645,85 €

Hinweis: Vereinfachte Berechnung. Stand: 2026.

Hinweis: Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Gerichtsprozess insgesamt?

Die Gesamtkosten umfassen Gerichtsgebühren, eigene und ggf. gegnerische Anwaltskosten sowie Sachverständigenkosten. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro können die Kosten leicht 5.000-8.000 Euro betragen.

Wer trägt die Prozesskosten?

In der Regel trägt der Verlierer die Kosten beider Seiten (Gerichtskosten und Anwaltskosten). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig aufgeteilt.

Was ist der Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)?

Der Prozesskosten-Rechner berechnet die Gesamtkosten eines Gerichtsverfahrens: eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten.

Wie funktioniert der Prozesskostenrechner 2026 — Anwalt + Gerichtskosten (RVG/GKG)?

Geben Sie den Streitwert ein. Der Rechner addiert Gerichtskosten (GKG) und Anwaltskosten beider Parteien (RVG). Bei Verlust trägt der Unterlegene alle Kosten. Der Rechner zeigt das Kostenrisiko für beide Szenarien (Gewinn/Verlust).

Wichtige Daten und Fakten

Kostenrisiko = eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten + Gerichtskosten. Rechtsschutzversicherung deckt die meisten Prozesskosten. Prozesskostenhilfe für Beduerftige.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

So berechnen Sie die Gesamtprozesskosten Schritt fuer Schritt: 1. Streitwert eingeben: Die Summe, um die gestritten wird. 2. Gerichtskosten berechnen: 3-fache Gebuehr nach GKG-Tabelle (1. Instanz Zivilprozess). 3. Eigene Anwaltskosten berechnen: Verfahrensgebuehr (1,3-fach) + Termingebuehr (1,2-fach) + Auslagenpauschale (20 EUR) + 19 % MwSt. 4. Gegnerische Anwaltskosten: Gleiche Berechnung wie eigene Anwaltskosten. 5. Gesamtrisiko bei Verlust: Eigene Anwaltskosten + gegnerische Anwaltskosten + Gerichtskosten. 6. Gesamtkosten bei Gewinn: Nur eigene Anwaltskosten fuer die Vorleistung, Erstattung durch den Gegner. 7. Szenarioanalyse: Vergleichen Sie das Kostenrisiko mit der Streitsumme. Faustregel: Prozesskosten betragen bei Streitwerten bis 10.000 EUR ca. 30-40 % des Streitwerts. Bei hoeheren Streitwerten sinkt der prozentuale Anteil. 8. Rechtsschutzversicherung: Deckt in der Regel Anwalts- und Gerichtskosten (ggf. Selbstbeteiligung).

Berechnungsbeispiel

Streitwert 20.000 EUR. Gerichtskosten (3-fach): 1.107 EUR. Eigene Anwaltskosten: 2.034 EUR. Gegnerische Anwaltskosten: 2.034 EUR. Kostenrisiko bei Verlust: 5.175 EUR (ca. 26 % des Streitwerts).

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